Finstersee (Waldbüttelbrunn)

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Der Finstersee ist ein etwa 3,2 Hektar großes, flächenhaftes Naturdenkmal südwestlich von Höchberg.

Lage

Der Finstersee liegt in der Waldlage „Tiergarten“ in einer langgestreckten Mulde auf Waldbüttelbrunner Gemarkung, nördlich des Eisinger Erbachshofs, westlich der Bundesstraße 27 und südlich der Eisinger Höhe. Die Gebiete der Naturdenkmale Bollinger See Nord und des Tiergartensumpfs grenzen unmittelbar im Westen bzw. Süden an.

Namensgebung

Der Name steht in Verbindung mit der Flurlage „am finstern See“, die jedoch weiter im Südwesten angesiedelt ist. [1] Der Name „Finstersee“ wird auch für den dort gelegenen Bollinger See Süd verwendet. Für das Gebiet ab der Grenze zu (Wald)Büttelbrunn ist auch ein „Förstersee“ oder „Forstsee“ überliefert. [2] Möglicherweise leitet sich die Bezeichnung „Finstersee“ von diesen Namen ab.

Geschichte

Die Nordgrenze des Schutzgebiets folgt der früheren Äußeren Landwehr von Würzburg.

Pflanzenarten

Etwa zwei Drittel der Gesamtfläche des Moores ist geprägt durch Schwingrasen, der sich wiederum primär aus Seggen (Sauergrasgewächse, wie z.B. Schnabel-Segge, Steifsegge) und Torfmoosen bildet. Wasserschierling und Sumpf-Haarstrang werden wiederum stark durch Binsengewächse wie Flatter-Binse verdrängt.

Das Gebiet beheimatet darüber hinaus Weiden, Birken, Erlen (Erlenbruchwald), Riedgräser und Kräuter. Bedroht ist das Schutzgebiet insbesondere durch den Eintrag von Dünger der nördlich bzw. nordwestlich oberhalb angrenzenden Felder sowie durch den Klimawandel (Trockenheit).

Schutzstatus

Der Finstersee ist seit dem 25. März 1938 als flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesen und trägt die Nummer ND114. [3] Das Gebiet ist Teil des Bannwalds in der Region Würzburg und der Teilfläche 01 des FFH-Gebiets Irtenberger und Guttenberger Wald.

Besucherinformation

Von Höchberg aus erreicht man das Gebiet über den Grundweg. Vom Erbachshof aus führt die früherere Straße nach Waldbüttelbrunn zu dem Naturdenkmal. Der Naturweg der Gemeinde Höchberg führt am Süddrand des Schutzgebiets entlang. [4] Für den Besuch des Moors empfiehlt sich festes Schuhwerk und zur Jagdzeit eine möglichst auffällige Kleidung (z.B. Warnweste).

Verboten sind Reiten, das Füttern von Enten, Grillen, Zelten, Abkehren von Wegen, Betreten des Moores und Schlittschuh-Laufen.

Siehe auch

Quellen

  • Gemeinde Waldbüttelbrunn: Waldbüttelbrunn von A bis Z - Wissenswertes aus den Ortsteilen Waldbüttelbrunn, Roßbrunn und Mädelhofen. Waldbüttelbrunn, 1980

Weblinks

Einzelnachweise

Kartenausschnitt

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