Bollinger See Süd (Höchberg)

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Bollinger See Süd

Der Bollinger See Süd (auch: Pollinger See oder Finstersee) ist ein etwa 2,4 Hektar großes, flächenhaftes Naturdenkmal südwestlich von Höchberg.

Lage

Der Bollinger See Süd (334 m über N.N.) liegt in der Waldlage „Tiergarten“ in einer langgestreckten Mulde auf Höchberger Gemarkung, nördlich des Eisinger Erbachshofs, westlich der Bundesstraße 27 und südlich der Eisinger Höhe angrenzend an das Waldgebiet „Lochholz“ im Westen. Das Gebiet des Tiergartensumpfs grenzt unmittelbar im Osten an. Der Bollinger See Nord liegt in etwa 100 m Entfernung im Norden.

Namensgebung

Der Bollinger See hat seinen Namen höchstwahrscheinlich vom früheren Begriff für ein junges Pferd. [1] [2] In der Uraufnahme im BayernAtlas gehört das Gebiet mit den „Seewiesen“ zum „Spitalholz“ des Juliusspitals[3] Die Waldlage „Am Bollinger See“ liegt weiter im Norden. Im Westen findet sich an der Stelle des heutigen „Lochholzes” die Flurbezeichnung „Finsteres See Holz“, die den alternativen Namen Finstersee erklärt.

Pflanzenarten

Das Gebiet ist überwiegend mit Weidengebüsch und Seggenried bewachsen. Ein großer Bestand des Fieberklees ist besonders hervorzuheben.

Schutzstatus

Das Areal ist seit dem 11. August 1982 als flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesen und trägt die Nummer ND166. „Der „Bollinger See Süd“ ist als flächenhaftes Naturdenkmal zu schützen, da seine Erhaltung wegen der ökologischen Bedeutung (einzigartiges Moor im Landkreis Würzburg – Lebensraum für besondere Pflanzen wie z.B. rundblättriger Sonnentau, Rauschbeere und Tiere wie z.B. Lurche und Insekten) im öffentllchen Interesse liegt.“ [4] Das Gebiet ist Teil des Bannwalds in der Region Würzburg und der Teilfläche 01 des FFH-Gebiets Irtenberger und Guttenberger Wald.

Besucherinformation

Von Höchberg aus erreicht man das Gebiet über den Grundweg. Vom Erbachshof aus führt die früherere Straße nach Waldbüttelbrunn zu dem Naturdenkmal. Für den Besuch des Moors empfiehlt sich festes Schuhwerk und zur Jagdzeit eine möglichst auffällige Kleidung (z.B. Warnweste).

Verboten sind Reiten, das Füttern von Enten, Grillen, Zelten, Abkehren von Wegen, Betreten des Moores und Schlittschuh-Laufen.

Bildergalerie

Siehe auch

Quellen, Literatur und Weblinks

Einzelnachweise

Kartenausschnitt

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