Blutsee-Moor (Kist)

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Blutsee-Moor, südöstlicher Bereich
Ruhebank an der Ostseite
Nordöstlicher Bereich
Abgestorbene Bäume im nördlichen Abschnitt
Informationstafel

Das Blutsee-Moor ist ein 1941 ausgewiesenes Schutzgebiet. Mit einer Fläche von etwa 5,8 Hektar bietet es den größten Schwingrasen Unterfrankens und einen bei Spaziergängern beliebten Pfad um den namensgebenden Blutsee. Es handelt sich um ein Niedermoor.

Lage

Das Moor ist ein Naturschutzgebiet im Irtenberger Wald zwei Kilometer südlich von Kist und westlich von Limbachshof.

Namensgeber

Der Name geht auf eine spezielle Art von roten Einzellern zurück, die sich im Blutsee gelegentlich massenweise vermehrt und so den See mehr oder weniger blutrot erscheinen lässt. Diese werden als Rotes Augentier (Rote Augentierchen, Euglena sanguinea) bezeichnet und sind im Einzelnen nur mit dem Mikroskop zu betrachten. [1]

Entstehung

Das Blutsee-Moor entstand vermutlich in der letzten Eiszeit aus einer Eislinse [2] im Boden.

Mit dem Auftauen der Linse sackte der Boden ab und es bildete sich eine abflusslose Mulde und damit ein natürlicher See. Ob dieser anthropogen eingetieft und als Fischweiher genutzt wurde, lässt sich aufgrund fehlender Unterlagen nicht mehr rekonstruieren - Reste von Holzstegen lassen jedoch einen solchen Rückschluss zu. Auch wurde der Blutsee zeitweise als offenes Gewässer „Seewiese“ in Karten eingezeichnet. [1]

Gegenwärtig ist von diesen freien Wasserflächen jedoch kaum noch etwas zu sehen. Lediglich am Rand ist eine Wasserfläche erhalten, die durch ein in den 1980er Jahren errichtetes und zuletzt saniertes Wehr aufgestaut wird. Da das Wasser über die ursprüngliche Seefläche hinaus in den Wald gestaut wurde, sind dort viele Erlen abgestorben (Erlenbruchwald). [1] Das Aufstauen des Wassers dient deshalb dem Erhalt des Schwingrasens.

Schwingrasen

Der Schwingrasen (engl. floating mat) im Naturschutzgebiet ist eine über freiem Wasser schwimmende Pflanzendecke aus (Torf-)Moosen und anderen Pflanzen, die vom Ufer aus auf der Wasseroberfläche in ein Gewässer hinauswächst. Auf dieser Pflanzendecke wachsen wiederum auch verschiedene Grasarten, beispielsweise das Wollgras.

Da es sich lediglich um eine schwimmende Pflanzendecke handelt, kann dessen Oberfläche nicht betreten werden. Es besteht die Gefahr des Ertrinkens. Gefährdet ist der Schwingrasen durch ein Absinken des Wasserspiegels (Austrocknung) und durch eine Überdüngung des Wassers, beispielsweise durch Entenkot. Aus diesem Grund ist das Füttern der Enten am Blutsee-Moor verboten.

Tierarten

Das Blutsee-Moor bietet nicht nur eine pflanzliche Artenvielfalt, sondern bietet auch zahlreichen Tieren eine Heimat: Springfrosch, gefleckte Smaragdlibelle und Mops- und Bechsteinfledermäuse sind nur einige Beispiele.

Schutz

Das Blutsee-Moor ist ein ursprünglich 1941 ausgewiesenes, 2008 neu gefasstes Naturschutzgebiet, zugleich Bestandteil des Flora-Fauna-Habitat Gebiets (FFH-Gebiet) „Irtenberger- und Guttenberger Wald“ und damit Teil des Europäischen Schutzgebietes „NATURA 2000“.

Besucherinformation

An der Staatsstraße 578 zwischen Kist und Gerchsheim befinden sich von Kist kommend kurz vor der Anschlussstelle Gerchsheim Parkplätze. Von dort sind es nur wenige Meter zu Fuß bis zum Blutsee-Moor. Auch von Limbachshof führt an den Pferdekoppeln vorbei ein Weg in das Naturschutzgebiet. Für den Besuch des Moors empfiehlt sich festes Schuhwerk und zur Jagdzeit eine möglichst auffällige Kleidung (z.B. Warnweste).

Verboten sind Reiten, das Füttern von Enten, Grillen, Zelten, Abkehren von Wegen, Betreten des Moores und Schlittschuh-Laufen.

Naturschutzgebiet

Das Blutsee-Moor ist unter NSG-00556.01 im Landkreis Würzburg qualifiziert.

Schutzgegenstand

Die etwa 2 km südlich Kist im Landkreis Kist Würzburg gelegenen Feuchtlebensräume, insbesondere die Übergangs- und Schwingrasenmoore werden unter der Bezeichnung „Blutsee-Moor” [...] als Naturschutzgebiet geschützt. Das Naturschutzgebiet besteht aus zwei Teilflächen, dem Großen und dem Kleinen Blutsee. Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt auch zum Schutz von Teilbereichen des Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Irtenberger und Guttenberger Wald“ (DE 6225-372).

Schutzzweck

Zweck der Festsetzung des Naturschutzgebietes ist es,

1. die wertvollen, extrem empfindlichen Feucht- und Niedermoorflächen im Großen Blutsee, vorrangig die typisch ausgebildeten Schwingrasen mit den Kontaktzonen zu Erlenbruchwäldern und den umgebenden Wäldern dauerhaft zu erhalten und zu entwickeln,
2. den Großseggensumpf mit Weidenbruch im Kleinen Blutsee der natürlichen Sukzession zu überlassen,
3. die seltenen und gefährdeten, auf die besonderen Standortbedingungen angewiesenen Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensgemeinschaften zu schützen und ihnen den notwendigen Lebensraum zu sichern,
4. die besondere Schönheit und geologische Eigenart dieser sehr seltenen Feuchtgebiete zu bewahren.

Schutzzweck der im Naturschutzgebiet liegenden FFH-Teilbereiche ist die Erhaltung und Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes der vorkommenden Schutzgüter: Übergangs- und Schwingrasenmoore, Waldmeister-Buchenwald, Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald, sowie Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus, Hirschkäfer, Kammmolch, Gelbbauchunke.

Siehe auch

Literatur

Quellen

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Ulmann, Wörtz, Zeidler: Waldsümpfe und Waldmoore im Mittelmaingebiet. Würzburg, 1983. S. 178
  2. Eine Eislinse ist eine Erhebung des Bodens, welche bei Frost und bindigem Grund auftritt. Ursache dafür ist der Kapillareffekt, der es ermöglicht, Grundwasser aus bis zu 50 m Tiefe an die Frosteindringtiefe (in Deutschland im Winter zwischen 20 und 120 cm) zu transportieren. Das Wasser sammelt sich dort, gefriert und hebt den Boden. Da das Grundwasser ständig nachgeführt wird, werden die Eisansammlungen und die darüberliegenden Erhebungen immer größer. Siehe Wikipedia: Eislinse

Kartenausschnitt

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