Peter von Aufseß
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Dr. jur. utr. Peter von Aufseß (* um 1458; † 19. April 1522) war seit dem 25. April 1493 Domherr in Würzburg, Domkapitularherr in Würzburg und Bamberg sowie Doktor beider Rechte. [1]
Familiäre Hintergründe
Peter entstammte dem oberfränkischen Geschlecht der Grafen von Aufseß.
Leben und Wirken
Ab dem Sommersemester 1487 studierte Peter in Erfurt und promovierte in den Rechtswissenschaften.
Geistliche Laufbahn
Peter von Aufseß war seit 25. April 1493 Domherr in Würzburg. Im Januar 1499 nahm er im Auftrag des Würzburger Fürstbischofs Lorenz von Bibra an der Reichsversammlung in Worms teil. [2] 1508 wird er ins Domkapitel aufgenommen und 1515 wird er Kustos in Würzburg. Ab dem 3. Juli 1520 wurde er Domdechant in Würzburg und Archidiakon von Würzburg und Bamberg. 1512 war er Gesandter des Fürstbischofs bei der Reichsversammlung zu Trier.
Ehrungen und Auszeichnungen
- Maximilian I. ernennt ihn zum kaiserlichen Rat.
Siehe auch
Literatur
- Heinzjürgen N. Reuschling: Die Regierung des Hochstifts Würzburg 1495-1642. Echter Verlag, Würzburg 1984, S. 173, ISBN: 3-429-00804-2
Einzelnachweise und Erläuterungen
- ↑ Der akademische Titel „Doktor beider Rechte“ entstammt der mittelalterlichen Universität. Die heute übliche Abkürzung ist Dr. iur. utr. (Doctor iuris utriusque); manchmal auch in utroque iure. Der Titel bestätigte die Gelehrtheit im zivilen Recht (Corpus iuris civilis) und im kanonischen Recht (Corpus iuris canonici), d.h. dem Kirchenrecht.
- ↑ Siehe hierzu REGESTA IMPERII - Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mains [1].