Otto von Egloffstein
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Otto von Egloffstein († 1417) war Landrichter, Domherr zu Würzburg und Dompropst zu Bamberg.
Familiäre Hintergründe
Otto entstammt dem oberfränkischen Geschlecht der Grafen von Egloffstein und war Vetter des Bischofs Johann I. von Egloffstein.
Juristische Tätigkeit
In einer Urkunde vom 4. August 1405 beurkundet Otto als Landrichter im Herzogtum Franken, dass vor dem Landgericht Margarete Trabot, Äbtissin im Kloster Himmelspforten unterhalb von Würzburg am Main, namens ihres Klosters Klage gegen Friedrich Rotot wegen der Unteren Mühle unterhalb des Dorfes Greußenheim („Gruszen“) erhoben hat. In seinem Urteil hat er das Eigentumsrecht an der Mühle dem Kloster Himmelspforten zugesprochen.