Martin Meyerspach

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P. Martin Meyerspach OSB († vor 14. Oktober 1469 in Rom) war letztgenannter Propst der Benediktinerpropstei Marienberg in Würzburg.

Geistliche Laufbahn

Martin entstammte dem begüterten Bürgertum in Mellrichstadt. Er wird 1444 als Rektor der Pfarrei Wülfershausen, die zum Benediktinerkloster St. Stephan in Würzburg gehört, genannt. Ab 1455 ist er als bischöflicher Kämmerer erwähnt und ab 1457 als Kanoniker im Stift Römhild genannt. Am 23. Juni 1458 ist er als Domvikar beurkundet.

Am 17. Juni 1461 empfahl ihn Bischof Johann III. von Grumbach dem Stadtrat von Würzburg für die Vikarie an der Marienkapelle am Marktplatz. Danach war er Dekan am Stift Neumünster und bezeichnete sich selbst am 21. März 1466 als Stiftspropst des Adeligen Säkularkanonikerstifts St. Burkard. Vom neuen Bischof Rudolf von Scherenberg wurde er wegen unredlicher Verwaltung im November 1466 entlassen und im Schoderturm der Festung Marienberg inhaftiert. Am 2. Mai 1467 musste er sich verpflichten, dem Bischof 1.000 Gulden aus seinem Vermögen zurückzuerstatten.

Siehe auch

Quellen und Literatur

  • Alfred Wendehorst: Die Benediktinerabtei und das Adelige Säkularkanonikerstift St. Burkard in Würzburg. Im Auftrag des Max-Planck-Instituts für Geschichte, Berlin, New York, de Gruyter, 2001, S. 205
  • Alfred Wendehorst: Das Stift Neumünster in Würzburg. Germania Sacra NF 26: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz. Das Bistum Würzburg 4. de Gruyter, Berlin/New York 1989, ISBN: 3-11-012057-7., S. 341
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