Bayerisches Landesamt für Finanzen
(Weitergeleitet von Landesamt für Finanzen)
Dies ist die bestätigte sowie die neueste Version dieser Seite.
Das Bayerische Landesamt für Finanzen ist 2005 im Rahmen der Verwaltungsreform der Bayerischen Staatsregierung „Verwaltung 21“ entstanden und hat seinen Sitz in Würzburg.
Geschichte
1808 errichtete das Königreich Bayern in jedem Landkreis eine Kreisfinanzdirektion mit einem Kreisfinanzdirektor an der Spitze. 1817 wurde das Generalkreiskommissariat und die Kreisfinanzdirektion wurden zur Kreisregierung vereinigt. Sie umfasste zwei Kammern, die Kammer des Innern und die Kammer der Finanzen. Die Kreisregierung wurde von einem Generalkommissär, die Kammern von je einem Regierungsdirektor geleitet. 1919 bis 1920 wurden die bisherigen in die neu errichtete Reichsfinanzverwaltung übernommen und den als Mittelstellen der Reichsfinanzverwaltung gebildeten Landesfinanzämtern München, Nürnberg und Würzburg als „Zweigstellen für bayerische Angelegenheiten“ angegliedert. Aufgrund der Verordnung über die Einrichtung der Landesfinanzbehörden in Bayern vom 10.10.1955 (BayBS III S. 59) wurden die bisherigen Zweigstellen der Oberfinanzdirektionen aus der Dienst- und Sachaufsicht der Oberfinanzdirektionen herausgelöst und zu selbstständigen Mittelbehörden der Bayerischen Finanzverwaltung (Staatsfinanzverwaltung) eingerichtet. Ab 01.01.1956 lautet die Behördenbezeichnung „Finanzmittelstelle ... des Landes Bayern“. Ab 1964 führen die bisherigen Finanzmittelstellen des Landes Bayern in Ansbach, Augsburg, Landshut, München, Regensburg und Würzburg die Bezeichnung „Bezirksfinanzdirektion ...“ mit dem Namen des Sitzes als Zusatz. Zum 01.08.2005 wurden die sechs Bezirksfinanzdirektionen als eigenständige Mittelbehörden der Bayerischen Staatsfinanzverwaltung aufgelöst und zu einer zentralen Landesbehörde mit Sitz in Würzburg zusammengefasst. Das Landesamt für Finanzen hat Dienststellen in Ansbach, Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Regensburg und Würzburg. Der Dienststelle Augsburg sind Bearbeitungsstellen in Ingolstadt und Kaufbeuren, der Dienststelle Regensburg Bearbeitungsstellen in Passau, Straubing, Vohenstrauß und Weiden zugeordnet
Aufgaben
Das Landesamt für Finanzen ist für die Aufgaben der Finanzverwaltung sachlich zuständig, die nicht dem Bayerischen Landesamt für Steuern obliegen. Insbesondere ist es zuständig für
- Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge für die Beamten, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger des Freistaates Bayern, einschließlich Kindergeld (Familienkasse), Beihilfe, Dienstunfallfürsorge/Sachschadenersatz, Wohnungsfürsorge,
- die zentrale Abrechnung von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung,
- die gerichtliche Vertretung des Freistaates Bayern nach Maßgabe der Vertretungsverordnung (VertV) einschließlich Mahnverfahren,
- außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung von Nachlassvermögen im Rahmen der Erbfälle des Freistaates Bayern,
- Erledigung der Kassenaufgaben für den größten Teil der Behörden des Freistaates Bayern.
- die Aufgaben der Landesentschädigungs- und Staatsschuldenverwaltung sowie des Betriebsärztlichen Dienstes für die Finanzverwaltung. Vor Gründung des Landesamtes waren diese Aufgaben der Oberfinanzdirektion München zugeordnet.
Kontakt
- Bayerisches Landesamt für Finanzen
- Zentralabteilung
- Rosenbachpalais
- Residenzplatz 3
- 97070 Würzburg
- Bayerisches Landesamt für Finanzen
- Dienststelle Würzburg
- Weißenburgstraße 8
- 97080 Würzburg