Koppel Hayum

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Koppel Hayum (* in Schonungen bei Schweinfurt) war Unterrabbiner im Rabbinat Würzburg.

Rabbiner in Heidingsfeld

Koppel war ab 13. Dezember 1768 an der Synagoge in Heidingsfeld tätig unter der Leitung von drei Landesrabbinern nacheinander. Er war Mitrichter und hatte die Pflicht, Urteile gemeinsam mit dem Oberrabbiner zu unterzeichnen. Während der Sedisvakanz des Oberrabbinatsamtes übernahm er die Stellvertretung zwischen 1780 und 1783. Am 2. März 1815 ließ er sich gegen Zahlung einer jährlichen Pension in den Ruhestand versetzen.

Siehe auch

Weblinks

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