Kgl. priv. Hauptschützengesellschaft Würzburg von 1392

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Die Königlich priviligierte Hauptschützengesellschaft Würzburg von 1392 gehört zu den ältesten aktiven Schützengesellschaften Deutschlands und ist der wohl traditionsreichste „eingetragene Verein” Würzburgs.

Priviligierung

Am 25. August 1868 hat König Ludwig II. von Bayern „in Erwägung, dass die allgemeine bayerische Schützenordnung vom 21. Juli 1796 der gegenwärtigen Ausbildung des Schützenwesens nicht mehr entspricht“, die Allgemeine Schützenordnung für das Königreich Bayern erlassen. Zweck und Organisation der Schützengesellschaften wurden damit den damaligen politischen Verhältnissen angepasst.

Die Bayerische Schützenordnung von 1868 galt bis 1968. Im Ministerialamtsblatt der bayerischen inneren Verwaltung vom 23. Oktober 1968 hat das Innenministerium die neue Bekanntmachung vom 23. September 1968 veröffentlicht. Danach dürfen sich Schützengesellschaften als „privilegiert“ oder „königlich privilegiert“ bezeichnen, wenn sie bereits vor 1900 rechtsfähig waren (eingetragener Verein) und entweder eine ausdrückliche landesherrliche Einzelverleihung hatten oder durch Anerkennung der Allgemeinen Schützenordnung vom 25. August 1868 diese Eigenschaft erlangt hatten.

Die Königlich privilegierte Hauptschützengesellschaft Würzburg von 1392 hat diese Schützenordnung im Jahr 1868 nicht nur anerkannt, sondern befindet sich mindestens seit dem 18. Jahrhundert im Besitz landesherrlicher (fürstbischöflicher) Privilegien und erhielt dadurch den Rechtsstand „königlich privilegiert“.

In Bayern gibt es 210 königlich privilegierte Schützengesellschaften. Will eine königlich privilegierte Schützengesellschaft ihre Vereinssatzung ändern oder insgesamt neu fassen, so braucht sie hierzu nach § 33 Abs 2 BGB eine staatliche Genehmigung. Diese Genehmigung ist zwingende Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit der Satzungsbestimmungen, d.h. Satzungsänderungen ohne entsprechende Genehmigung sind ungültig. Seit 1. Januar 2003 ist die Regierung von Schwaben für die Erteilung dieser staatlichen Genehmigung für alle königlich privilegierten Schützengesellschaften in Bayern zuständig.

Abteilungen

  • Gewehr
  • Pistole
  • Bogen
  • Vorderlader
  • Sommerbiathlon (Cross-Biathlon)
  • Böllern

BSSB-Stützpunkt

Für den Bezirk Unterfranken ist auf dem Gelände einer von drei Stützpunkten des Bayerischen Sportschützenbundes für die Disziplinen Luftpistole, Freie Pistole und Schnellfeuerpistole.

Ehrungen und Auszeichnungen

Kontakt

Kgl. priv. Hauptschützengesellschaft Würzburg von 1392
Johannisweg 13
97082 Würzburg
Telefon: 0931 - 87444

Siehe auch

Weblinks

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