Johann Bartholomäus Papius
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Johann Bartholomäus (* 13. Januar 1684; † 17. März 1732) war Kapitularkanoniker [1] im Stift Neumünster.
Familiäre Zusammenhänge
Johann Bartholomäus Papius entstammte einer Beamten- und Juristenfamilie, die mehrere Kanoniker im Stift Neumünster stellte.
Leben und Wirken
1702 war er an der Universität Würzburg immatrikuliert. Am 26. August 1704 erhält er ein Kanonikat im Stift Neumünster, auf das er am 25. Januar 1706 verzichtet. 1714 wird er Schreiber, 1718 Ofizial und 1721 Kanzlist am Juliusspital
Siehe auch
Quellen und Literatur
- Alfred Wendehorst: Das Stift Neumünster in Würzburg. Germania Sacra NF 26: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz. Das Bistum Würzburg 4. de Gruyter, Berlin/New York 1989, ISBN: 3-11-012057-7, S. 636 (Germania Sacra Online)
Erläuterungen und Hinweise
- ↑ Kanoniker, auch Stiftsherren oder Chorherren genannt, sind Kleriker aller Weihestufen zumeist der römisch-katholischen bzw. der anglikanischen Kirche, die als Mitglieder eines Domkapitels oder eines Stiftskapitels an einer Kathedrale, Basilika oder Ordenskirche (Regularkanoniker) an der gemeinsamen Liturgie mitwirken. Unter gemeinsamer Liturgie versteht man die Feier der heiligen Messe und des Stundengebets, zu der alle Priester verpflichtet sind, ob allein oder in Gemeinschaft. Weitere Informationen bei Wikipedia [1].