Johann Bartholomäus Papius

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Johann Bartholomäus (* 13. Januar 1684; † 17. März 1732) war Kapitularkanoniker [1] im Stift Neumünster.

Familiäre Zusammenhänge

Johann Bartholomäus Papius entstammte einer Beamten- und Juristenfamilie, die mehrere Kanoniker im Stift Neumünster stellte.

Leben und Wirken

1702 war er an der Universität Würzburg immatrikuliert. Am 26. August 1704 erhält er ein Kanonikat im Stift Neumünster, auf das er am 25. Januar 1706 verzichtet. 1714 wird er Schreiber, 1718 Ofizial und 1721 Kanzlist am Juliusspital

Siehe auch

Quellen und Literatur

Erläuterungen und Hinweise

  1. Kanoniker, auch Stiftsherren oder Chorherren genannt, sind Kleriker aller Weihestufen zumeist der römisch-katholischen bzw. der anglikanischen Kirche, die als Mitglieder eines Domkapitels oder eines Stiftskapitels an einer Kathedrale, Basilika oder Ordenskirche (Regularkanoniker) an der gemeinsamen Liturgie mitwirken. Unter gemeinsamer Liturgie versteht man die Feier der heiligen Messe und des Stundengebets, zu der alle Priester verpflichtet sind, ob allein oder in Gemeinschaft. Weitere Informationen bei Wikipedia [1].
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