Heinrich von Leinach

Aus WürzburgWiki

Dies ist die bestätigte sowie die neueste Version dieser Seite.

Weihe-, Stifter- und Grabinschrift von Heinrich von Leinach im Neumünster

Heinrich von Leinach († 22. September 1337 in Würzburg) war Geistlicher und Kantor im Stift Neumünster.

Familiäre Zusammenhänge

Er stammte aus einem begüterten Ministerialengeschlecht aus Leinach.

Geistliche Laufbahn

Am 26. April 1309 wurde Heinrich von Leinach als Kanoniker [1] ins Stift Neumünster aufgenommen. Am 18. August 1329 einigte er sich mit seinen Mitkanonikern Konrad von Merkingen und Nikolaus von Burgheim über das Einrücken in die freiwerdenden Obleien [2] Elpersheim, Markelsheim und Weikersheim.

Im März 1333 ertauschte er vom Stift Neumünster Zinse, mit denen er 1334 in der Stiftskirche den Altar Michael und Jakobus errichtete und 1337 die zugehörige Vikarie [3] [4] dotierte. Nur ein einziges Mal, am 25. Januar 1336, wird er als sangmeister genannt, am 3. Juni 1337 erscheint er wieder als Kanoniker.

Letzte Ruhestätte

Heinrich von Leinach wurde in der Stiftskirche Neumünster beigesetzt. Ein Grabdenkmal zu seinen Ehren an der Ostseite der ersten Säule des nördlichen Seitenschiffs erinnert an ihn.

Siehe auch

Quellen und Literatur

Erläuterungen und Hinweise

  1. Kanoniker, auch Stiftsherren oder Chorherren genannt, sind Kleriker aller Weihestufen zumeist der römisch-katholischen bzw. der anglikanischen Kirche, die als Mitglieder eines Domkapitels oder eines Stiftskapitels an einer Kathedrale, Basilika oder Ordenskirche (Regularkanoniker) an der gemeinsamen Liturgie mitwirken. Unter gemeinsamer Liturgie versteht man die Feier der heiligen Messe und des Stundengebets, zu der alle Priester verpflichtet sind, ob allein oder in Gemeinschaft. Weitere Informationen bei Wikipedia [1].
  2. Oblei (lateinisch: oblatio) ist ein kirchliches Sondervermögen, das meist durch eine Schenkung an ein Kollegiatstift oder Domkapitel entstanden ist. Obleien gehören nicht zum Stiftungsvermögen und stehen daher meist unter der getrennten Verwaltung eines Einzelnen, z. B. eines Mitglieds der genannten Kirchen.
  3. Ursprünglich war die Vikarie im Mittelalter ein Benefizium ohne Seelsorge. Dies war ein gesondertes Vermögen, dessen Einnahmen für den Unterhalt des Priesters bestimmt waren (Vikar). Weitere Informationen bei Wikipedia [2].
  4. Siehe auch: Wendehorst: Das Stift Neumünster in Würzburg, S. 148 ff.
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von WürzburgWiki. Durch die Nutzung von WürzburgWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern.