Flürle (Gerbrunn)
Dies ist die bestätigte sowie die neueste Version dieser Seite.
Das Flürle ist ein Naherholungsgebiet am Rande einer Anhöhe etwa einen Kilometer östlich der Gemeinde Gerbrunn.
Ehemaliges Naturdenkmal
Das Flürle ist ein Trockenrasengebiet auf der Hochfläche des „Alten Bergs“ nördlich der Weinlage Gerbrunner Hummelberg und des Naturschutzgebiets Marsberg-Wachtelberg. Es wurde am 5. Oktober 1938 zusammen mit dem nach Westen zum Rottendorfer Flutgraben verlaufenden „Grazgraben“ [1] in die Liste der Naturdenkmale aufgenommen und mit Wirkung vom 1. Juni 1965 unter der Nummer ND037 übernommen. [2] In der aktuellen Liste des Landkreises ist das Flürle nicht mehr als Naturdenkmal eingetragen, [3] da die heutige Nutzung mit dem Schutzstatus nicht vereinbar ist.
Aussichtspunkt
Vom Flürle aus bietet sich ein schöner Ausblick auf Gerbrunn. Die Gemeinde hat an exponierten Stellen Sitzgelegenheiten (unter anderem eine Liege) aufgestellt.
Besucherinformation
Der kürzeste Fußweg zum Flürle führt über den „Weg zum Brünnlein“, der von der Gieshügeler Straße durch den Grazgraben bergauf führt. Der steile Weg ist nur mit gutem Schuhwerk und Trittsicherheit zu empfehlen. Auf etwa halber Höhe ist in der Uraufnahme im BayernAtlas eine Quelle eingezeichnet, die als Brünnlein wohl namensgebend für den Weg ist. [1] Dort befindet sich eine Quellfassung und etwas weiter unten ein Brunnen mit Rastplatz und Brunnenbecken.
Das Grillen ist nur nach schriftlicher Voranmeldung bei der Gemeinde an den dafür vorgesehenen Grillstellen gestattet. [4] Offenes Feuer ist nicht zulässig. Die Entsorgung von Abfällen, Flaschen etc. ist zu gewährleisten. Ein Befahren des Platzes mit PKWs, Motorrädern, etc. ist nicht zulässig. Die Nutzung ist nur örtlichen Gruppen und Gerbrunner Bürgern gestattet.