Brückengericht
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Das Brückengericht war ein Teil der Würzburger Gerichtsbarkeit im Mittelalter.
Namensgeber
Den Namen erhielt das Gericht vom Verhandlungsort, der im Freien auf der linksmainischen Seite der alten Mainbrücke gelegen war. Lediglich bei schlechtem Wetter diente der Schwarze Saal in der Saalgasse als Gerichtsort.
Gerichtsordnung und -bedeutung
Das Gericht tagte nach strengen Regeln, die bereits im 14. Jahrhundert schriftlich gefasst wurden. Die Verhandlungen wurden 12 mal im Jahr, meist am ersten Mittwoch des Monats um elf Uhr durchgeführt und mussten durch Ausrufen rechtzeitig bekannt gemacht werden. Vor Gericht standen hier Personen, denen „raub, brant, andere Blutsrach oder peinliche Handlung“ (Fries'sche Chronik), also schwere kriminelle Verbrechen zur Last gelegt wurden. Teilweise wurden Todesurteile direkt durch Sturz von der Brücke in den Main vollstreckt.
Das Brückengericht war höchste Instanz der Zentgerichtsorganisation des Hochstifts. Unter Vorsitz des Schultheißen tagten die Schöffen des Würzburger Stadtgerichts gemeinsam mit auswärtigen Schöffen. Jedoch wurde die Instanz im 16. Jahrhundert insbesondere in Adelskreisen immer weniger akzeptiert. Das Brückengericht wurde schließlich zur Zeit der Grumbachschen Händel in den 1550er Jahren aufgelöst. Im Rückblick beschrieb das Domkapitel das Brückengericht als feines Kleinod ... bei dem Herren, Grafen und Adelige hätten erscheinen müssen.
Gerichtsprozesse im Mittelalter
Die Gerichtsbarkeit für Würzburg unterstand seit 1030 allein dem Bischof bzw. Fürstbischof. Dieser setzte für die Durchführung der Verhandlungen einen oder mehrere Schultheißen ein. Im Laufe der Jahrhunderte wurden dem Rat der Stadt rechtliche Befugnisse zugestanden, so dass sich ein eigenes Stadtgericht in Form eines Schöffengerichts entwickeln konnte. Es erfolgten aber immer wieder Einschränkungen der städtischen Rechte auf Grund von Konflikten zwischen Bischof und Bürgerschaft. Alle Würzburger Gerichte blieben letztlich der Entscheidungsgewalt des Bischofs unterworfen.
Siehe auch
Literatur
- Werner Dettelbacher: Die Alte Mainbrücke. Stürtz Verlag, Würzburg 1983, Kapitel Das Brückengericht
- Geschichte der Stadt Würzburg. Band I. Von den Anfängen bis zum Ausbruch des Bauernkriegs. Hrsg: Ulrich Wagner. Verlag Theiss, Stuttgart 2001, S. 233 ff.