Bayerische Rettungsmedaille

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Bayerische Lebensrettungsmedaille, Vorderseite

Die Bayerische Rettungsmedaille ist eine Auszeichnung des Freistaates Bayern.

Geschichte

Die Medaille wurde am 1. November 1952 vom damaligen Ministerpräsidenten Hans Ehard und dem Bayerischen Landtag gestiftet. Der Freistaat Bayern hat bezüglich seiner Ehrungen auf dem Gebiet der Lebensrettung bundesweit eine Sonderform geschaffen und verleiht heute neben der Bayerischen Rettungsmedaille am Bande auch seit 1. Januar 1984 die Christophorus-Medaille am Bande als öffentliche Belobigung für Rettungstaten ohne unmittelbare Lebensgefahr für den Retter.

Verleihungsgründe

Mit der Lebensrettungsmedaille werden Personen ausgezeichnet, die ihren Wohnsitz in Bayern haben und unter Einsatz des eigenen Lebens Menschen aus Lebensgefahr gerettet haben. Die Christophorus-Medaille wird verliehen, wenn zwar besonders schwierige Umstände bei der Rettungstat vorlagen, aber keine unmittelbare Gefahr für den Retter bestanden hat. Die Vorschläge, welche zur Verleihung der Rettungsmedaille oder der öffentlichen Belobigung führen, unterbreiten die Regierungsbezirke, in deren Gebiet die Rettungstat stattgefunden hat. Neben den beiden staatlichen Auszeichnungen kann der Ministerpräsident bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit des Retters einen Geldbetrag als Belohnung gewähren.

Bayerische Lebensrettungsmedaille

Die Bayerische Rettungsmedaille besteht aus Silber und zeigt auf ihrer Vorderseite das große bayerische Staatswappen mit der obigen Umschrift: „FREISTAAT und unten BAYERN“. Sowohl Wappen als auch Schriftzug sind dabei erhaben geprägt. Die Rückseite der Medaille zeigt einen Lorbeerzweig und die die fünfzeilige Inschrift: „FÜR OPFERBEREITEN EINSATZ DES EIGENEN LEBENS“. Die Rettungsmedaille wird an einem weißblauen Band auf der linken Brustseite getragen.

Christophorus-Medaille

Die in Silber gehaltene Christophorus-Medaille zeigt, wie der Name schon aufzeigt, auf ihrer Vorderseite den heiligen Christophorus der auf seinen Schultern ein Kind trägt. und die Umschrift: „ÖFFENTLICHE BELOBIGUNG FÜR RETTUNG AUS LEBENSGEFAHR“. Sowohl Grafik als auch die Umschrift sind erhaben geprägt. Die Rückseite zeigt mittig das kleine bayerische Staatswappenund die Umschrift: „DER BAYERISCHE MINISTERPRÄSIDENT“. Genau wie die Vergabe der Rettungsmedaille wird die öffentliche Belobigung im Bayerischen Staatsanzeiger bekanntgemacht.

Ausgezeichnete Persönlichkeiten (Auszug)

Quellen

  • Bayerische Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr, Fassung vom 17. Oktober 1975, § 1-3
  • Gesetz über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr, Fassung vom 20. Dezember 1983, Artikel 1-11

Weblinks

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