Automatenrestaurant Frankonia

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Automatenrestaurant Frankonia (1908)
Ansicht der unteren Domstraße (1935)
Auszug aus dem Würzburger Adreßbuch von 1917

Das Automatenrestaurant Frankonia befand sich in der Domstraße 15 im Stadtbezirk Altstadt.

Geschichte des Hauses

Der Hof Helmbrich (auch Hof Helmbrecht) war das Anwesen Nr. 15 (alte Bezeichnung Distrikt III, Nr. 540 [1]) in der Domstraße und befand sich früher im Besitz des Domkapitels. Urkundliche Erwähnung fand er bereits 1260. Auf dem Hause ruhte die Verpflichtung, für die Pfarrmesse im Dom St. Kilian den Messwein zu liefern. Im 14. Jahrhundert wurde der Hof in drei Teile geteilt. Später kamen die drei Häuser dann wieder in eine Hand und waren lange Jahre im Besitz des Bankgeschäfts Vornberger. Der nachfolgende Eigentümer war Rechtsanwalt Christian Meißner, der das Haus im Jahre 1904 grundlegend renovieren ließ. Bis 1923 befand sich im Erdgeschoss das Automatenrestaurant Frankonia.

Automatenrestaurants

Neben dem Automatenrestaurant Frankonia gab es in Würzburg ab 1920 im Central-Café in der Eichhornstraße 21 den „Palast Automat“.

Selbstbedienungs- oder Automatenrestaurants wurden in den USA von gemeinnützigen Organisationen erfunden, um arbeitenden Frauen ein preiswertes Essen zu bieten. Die Gerichte und Getränke in Automatenrestaurants wurden in Verkaufsautomaten bereitgehalten, die mit einem Münzeinwurf versehen waren, so dass die Kunden im Restaurant keinerlei Kontakt zu Servicepersonal hatten. Das erste Schnellrestaurant dieser Art in Deutschland wurde 1896 von Ludwig Stollwerck in der Leipziger Straße in Berlin eröffnet. Es war von der Deutsche Automaten Gesellschaft Stollwerck & Co. eingerichtet worden. Bis zum Ersten Weltkrieg gab es 50 Automatenrestaurants in Deutschland, alle mit großen Räumen und mit Steh- und Sitzplätzen. Die Automatenwirtschaft hatte sich kaum vom Ersten Weltkrieg und der Weltwirtschaftskrise erholt, erließen die Nazis 1934 ein „Warenautomatengesetz“, mit dem die Aufstellung von Automaten berufs- und fachfremden Unternehmen, also Nichteinzelhändlern, untersagt wurde.

Erst 1962 wurde es in Deuschland wieder erlaubt, Warenautomaten ohne eine räumliche Verbindung zu einer offenen Verkaufsstelle aufzustellen.

Siehe auch

Quellen und Literatur

  • Thomas Memminger: Würzburgs Straßen und Bauten. 3. Auflage, Gebrüder Memminger Verlagsbuchhandlung, Würzburg 1923, S. 107 f.

Einzelnachweise

Kartenausschnitt

Ehemaliger Standort des Anwesens Domstraße 15
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