Arbeitsgericht Würzburg
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Das Arbeitsgericht Würzburg bearbeitet in erster Instanz alle eingehenden Arbeitsrechtssachen bei Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem Bezirk Unterfranken. Am Würzburger Arbeitsgericht werden Fälle der Amtsgerichtsbezirke Gemünden am Main, Kitzingen und Würzburg verhandelt.
Organisation
Neben dem Hauptsitz in Würzburg werden Außenstellen in Aschaffenburg und Schweinfurt unterhalten. Das Gericht hat derzeit elf Kammern. Die Zuweisung einer Rechtssache zu einer Kammer ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Nach einer Aufteilung auf die Gerichtsstandorte findet eine Verteilung nach dem Zeitpunkt des Eingangs des Verfahrens statt. Die zuständige Kammer ergibt sich aus der ersten Ziffer des vergebenen Aktenzeichens. Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht in Nürnberg.
Zuständigkeiten
Arbeitsgerichte sind zuständig für alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie für die Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien. Die übrigen Zuständigkeiten ergeben sich aus §§ 2, 2a des Arbeitsgerichtsgesetzes.
Kammerbesetzung
Die Arbeitsgerichtskammer entscheidet mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, von denen einer aus der Reihe der Arbeitnehmer und der andere aus dem Kreis der Arbeitgeber stammt.
Direktoren (Auszug)
- Franz Heinrich Barwasser
- Ekkehardt Hein (seit 2018)
Öffnungszeiten
Das Gericht ist vormittags und nachmittags zu erreichen (Freitagnachmittag allerdings nur eingeschränkt). Die günstigste Parteiverkehrszeit erfährt man am besten von der Rechtsantragstelle. Für Frist- und Terminsachen steht ein Nachtbriefkasten zur Verfügung.
Kontakt
- Arbeitsgericht Würzburg
- Ludwigstraße 33
- 97070 Würzburg
- Telefon: 0931-3087-0