Altarfresko in der Schönbornkapelle
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Das Altarfresko in der Schönbornkapelle ist ein Werk des Hofmalers Johann Rudolf Byss aus dem Jahre 1734.
Planungsverlauf und Ausführung
Fürstbischof Friedrich Karl von Schönborn hatte sich entschlossen, die Schönbornkapelle von seinem Hofmaler Johann Rudolf Byss ausmalen zu lassen. Da Byss mit der Leitung der Inneneinrichtung betraut war und selbst Vorschläge machte oder sie begutachtete, musste sich Balthasar Neumann, der den Bau führte, mit ihm besprechen. Über die Ausführung der Epitaphien in Stein war man sich schnell einig geworden, schwankte aber noch über die Gestalt des Hauptaltars, der seinen Platz an der Kapellenrückwand haben sollte. Ein Altaraufbau musste dort ausscheiden, weil er ohne Zweifel den Raumeindruck der Kapelle geschädigt hätte. An seiner Stelle sollte die Rückwand durch ein großes figürliches Relief gefüllt werden, das in Stein gedacht war. Byss war aber der Ansicht, das Relief aus Gips zu machen und schlug dazu den Stuckateur Antonio Bossi vor, dessen obwohl nur flüchtig gearbeitetes Modell ihm gut gefallen hatte, und den er für geeigneter hielt als einen Bildhauer. Fürstbischof Friedrich Karl überließ die Angelegenheiten Neumann und Byss. Bossi übernahm sämtliche Stuckarbeiten in der Schönbornkapelle, die er alle im gleichen Jahr vollendete.
Das Altarbild, welches ursprünglich als Relief gedacht war, wurde durch Freskomalerei ersetzt, nachdem sich die an der Planung Beteiligten für eine Bemalung der Altarrückwand entschieden hatten. Schon der erste wohl auf Neumann und Byss zurückgehende Plan sah vor, mit Hilfe des Altarbildes den Kirchenraum zur Grabeshöhle und die Altarmensa zum Grab Christi umzudeuten. Die Schönbornsche Totenkirche sollte dadurch zum ideellen Grabesraum Christi erhöht werden. Die das ganze Bildfeld umlaufenden Felsen sind vom Standpunkt des Betrachters aus als Höhlenausgang zu verstehen, die Strahlenglorie kommt hinter der oberen Felsenrundung hervor. Der Wächter läuft aus der Höhle in Freie. Der lapislazuliblaue Grund steht nicht für das Dunkel der Höhle, sondern verweist auf die Tageszeit zu der die Auferstehung stattfand, nämlich in der Morgendämmerung. Der Boden der Höhle und die herumliegenden Felsen reichen bis zu den Stufen des Altars herab und beziehen diesen in das Gemälde mit ein. Diese Einbeziehung geht über das Formale hinaus, denn durch die aufgerichtete Stellung der Grabplatte, deren Breite in etwa der des Altars entspricht, wird dieser zum Sarkophag.
Im Verlauf des Jahres 1733 scheinen Byss und Neumann unterschiedliche Vorstellungen über die Altarwandgestaltung entwickelt zu haben. Balthasar Neumann vertrat den ersten Plan, d.h. das als Relief gedachte Altarbild. Zuletzt wurde aber die Entscheidung von Friedrich Karl von Schönborn dem Maler Byss in die Hand gegeben. Am 4. Juli 1734 stand das Gerüst und mit der Arbeit an der Altarwand war begonnen worden. Byss wurde dabei von den beiden jungen Malern Johann Baptist Thalhofer und Anton Joseph Högler unterstützt, die der Fürstbischof einige Jahre an der Wiener Akademie hatte lernen lassen. Am 25. Juli 1734 konnte Balthasar Neumann melden, dass nicht nur die Seitenaltäre, sondern auch das Altarblatt bald fertig sei.
Siehe auch
Quellen und Literatur
- Bernd M. Mayer: Johann Rudolf Bys (1662-1738). Studien zu Leben und Werk. scaneg Verlag, München 1994, S. 88 ff.