Weißherbst

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Weißherbst ist keine Rebsorte, sondern ein Kelterverfahren, das dem Most der Rotweintrauben die Farbstoffe entzieht.

Grundlage

Grundlage ist eine Lese von Trauben des Spätburgunders, des Schwarzrieslings oder des blauen Portugiesers.

Deutsches Weinrecht

Als Weißherbst dürfen nach deutschem Weinrecht nur Roséwein der Qualitätsweinstufe bezeichnet werden, die aus einer einzigen roten Rebsorte gekeltert wurden und zusätzlich aus einer Weinlage stammen. Ferner dürfen die Bezeichnung Weißherbst nur Weine tragen die aus den Anbaugebieten Ahr, Baden, Franken, Rheinhessen, Rheingau, Rheinpfalz oder Württemberg stammen. Eine mögliche Süßung des fertigen QbA- bzw. Prädikatsweines ist nur mit Süßreserve (Traubensaft) der selben Sorte und mindestens derselben oder einer höheren Qualitätsstufe gestattet.

Verfahren

Bei der Kelterung wird das gleiche Verfahren wie bei Weißweinen angewendet, in dem der Most vor der Gärung von den Trauben abgepresst wird, so dass sich Rotfärbung der Trauben maximal als leichte Rosafärbung des Weines bemerkbar macht. Die Schalen der Früchte, die den meisten Farbstoff enthalten, werden nicht mitgekeltert.

Etikettierung

Auf dem Etikett muss zuerst die Rebsorte angegeben werden, gefolgt vom Zusatz "Weißherbst".

Geschmack

Vom Geschmack ist er frisch und mild-fruchtig, die Farbe ist gold-schimmernd bis hellrot.

Essen und Trinken

Der Weißherbst passt gut zu Vorspeisen und weißem Fleisch.

Siehe auch

Quellen

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