Stephan Gräf
Stephan Gräf (* 1982 in Bad Kissingen) ist Jurist und Professor der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Leben und Wirken
Von 2003 bis 2009 studierte Gräf Rechtswissenschaften mit Begleitstudium im Europäischen Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und am University College Dublin (Irland). Von 2005 bis 2009 war er als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht von Christoph Weber tätig. Von 2009 bis 2011 absolvierte Gräf sein Referendariat (OLG Bamberg) mit Stationen u.a. am Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin (Referat für Kündigungsschutz- und Befristungsrecht).
Von 2011 bis 2017 war er wissenschaflticher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht von Christoph Weber. 2018 promovierte er zum Thema „Drittbeziehungen und Drittschutz in den Europäischen Güterrechtsverordnungen“ bei Eva-Maria Kieninger. Von 2018 bis 2020 war er als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg (zuletzt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht).
Im April 2020 wurde Gräf zum Juniorprofessor (Tenure Track) für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Konstanz ernannt. Im Oktober 2023 habilitierte er an der Universität Würzburg bei Christoph Weber (Habilitationsschrift: „Tendenzschutz im Individualarbeitsrecht“).
Professor in Würzburg
Stephan Gräf trat nach kurzer Zwischenstation an der Universität Konstanz im Oktober 2024 die Nachfolge des Lehrstuhlinhabers für Bügerliches Recht und Arbeitsrecht Christoph Weber an.
Forschungsschwerpunkte
- Arbeitsrecht: Individualarbeitsrecht (insbesondere Kündigungs- und Befristungsrecht, Antidiskriminierungsrecht, Recht des Beschäftigtendatenschutzes und Wettbewerbsverbote) und kollektives Arbeitsrechts, jeweils einschließlich der Überlagerungen durch das Europäische Arbeitsrecht (Richtlinienvorgaben und unionaler Grundrechtsschutz); internationales Arbeitsrecht.
- Bürgerliches Recht: insbesondere vertragliches und deliktisches Schuldrecht.
- Internationales Privatrecht: Internationalen Arbeitsrecht (s.o.) und internationales Familienrecht.
- Sozialversicherungsrecht: Unfallversicherungsrecht; Recht der Arbeitslosenversicherung.
