Christoph Weber
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Prof. Dr. Christoph Weber (* 1958 in Paris) ist Jurist und Professor der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Leben und Wirken
Weber studierte Rechtswissenschften und Romanistik an den Universitäten Mainz und Dijon/Frankreich. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen im Jahr 1986 wirkte er am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozeßrecht der Universität Mainz, wo er sich 1999 habilitierte. Nach Erteilung der Lehrbefugnis folgten Lehrstuhlvertretungen an der Universität zu Köln und der Ruhr-Universität Bochum.
Professor in Würzburg
Im Sommersemester 2000 übernahm Weber an der Universität Würzburg zunächst die Vertretung des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, auf den er zum darauf folgenden Wintersemester als Ordinarius berufen wurde.
Forschungsgebiete
Sein wissenschaftliches Interesse gilt den Bereichen des Gesellschaftsrechts, des Bürgerlichen Rechts sowie insbesondere des Arbeitsrechts. Schwerpunkt bildet das kollektive Arbeitsrecht.
Publikationen (Auszug)
Prof. Weber ist Mitautor eines führenden Kommentars zum Betriebsverfassungsrecht und Mitherausgeber einer neu konzipierten Kommentierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes.