Sühnekreuz (Lenzenbrunn)
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Das Sühnekreuz ist ein Baudenkmal im Ortsteil Lenzenbrunn in der Gemarkung Riedenheim im Ochsenfurter Gau. [1]
Standort
Das Sühnekreuz befindet sich am Waldrand des „Gelchsheimer Holzes“ in der Flurlage Eckenried ca. 1 km außerhalb des Ortes in nordwestlicher Richtung.
Beschreibung
„Sühnekreuz, grob gehauenes Sandsteinkreuz, spätmittelalterlich.“
Bildergalerie
Siehe auch
Quellen
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Baudenkmäler in Riedenheim, Nr. D-6-79-179-61
Weblinks
Erläuterungen
- ↑ Sühnekreuze sind Denkmale mittelalterlichen Rechts. Sie waren ein Erfüllungsteil von Sühneverträgen, welche zwischen zwei verfeindeten Parteien geschlossen wurden, um eine Blutfehde wegen eines begangenen Mordes oder Totschlages zu beenden. Der überwiegende Teil der Sühnekreuze ist in Kreuzform gestaltet, oftmals ist die Mordwaffe bzw. ein berufstypisches Gerät des Entleibten in den Stein gehauen. In den seltensten Fällen finden sich eingeschlagene Jahreszahlen. Text findet sich auf keinem echten Sühnekreuz aus dem 13.-16. Jahrhundert. Der einfache Bauer hätte es ohnehin nicht lesen können, weshalb Bilddarstellungen dominierten. Mit der Einführung der Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. im Jahre 1533 wurden private Abmachungen nicht mehr geduldet, an ihre Stelle trat das ordentliche Gericht, das den Täter nach dem neuen Recht verurteilte. Mit der Einführung dieses neuen Rechtes wurden die Sühneverträge zwar offiziell abgeschafft, lebten jedoch je nach Landessitte noch durch das ganze 16. Jahrhundert fort; erst das 17. Jahrhundert räumte mit ihnen endgültig auf. (Quelle: www.suehnekreuz.de)