Martin Rehak
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Prof. Dr. Martin Rehak (* 1973 in Aschaffenburg) ist Rechtsanwalt und Professor für Kirchenrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Wissenschaftliche Laufbahn
Von 1992 bis 2000 studierte er Katholische Theologie und Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg . Nach Diplom und Erstem Juristischen Staatsexamen leistete er in Hammelburg und Neubiberg seinen Grundwehrdienst. Von 2001 bis 2003 war er Rechtsreferendar in München, Eichstätt, Speyer und Genf und in Nebentätigkeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kirchenrecht in München bis zum Zweiten Juristischen Staatsexamen. Danach war er zwei Jahre als Rechtsanwalt in München tätig und studierte anschließend bis 2009 Kirchenrecht mit der Promotion als Abschluss. Bis 2017 nahm er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Münchner Kanzlei wieder auf und wirkte als Lehrbeauftragter in München, Salzburg und Trier. 2016 habilitierte er sich in München mit Zuerkennung der Lehrbefähigung für das Fachgebiet "Kirchenrecht, kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht".
Professor in Würzburg
Seite dem Wintersemester 2017/18 vertrat er den Lehrstuhl für Kirchenrecht in Würzburg nach der Emeritierung von Prof. Heribert Hallermann und erhielt im Anschluss die ordentliche Professur auf dem Lehrstuhl für Kirchenrecht in Würzburg..
Forschungsgebiete
Sein wissenschaftliches Interesse gilt der kirchlichen Rechtsgeschichte, dem kanonischen Verfassungsrecht, dem kanonischen Ehe- und und Prozessrecht, dem liturgischen Recht und dem Staatskirchenrecht.