Judendeportation (Dokumente)

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Allgemeine Informationen zum Thema finden sich unter Judendeportationen.

Dokumente zu den Judendeportationen im Dritten Reich:

Merkblatt der GeStaPo

Das hier im Originalwortlaut wiedergegebene Merkblatt der GeStaPo gab den von den Deportationen betroffenen Juden eine strikte Anweisung, welche Vorbereitungen vor ihrer „Evakuierung“ aus Würzburg zu treffen waren. Auch wurde im kleinsten Detail festgelegt, was abgegeben werden musste bzw. einzupacken war. Abgedruckt ist das Dokument in Damals in Würzburg. 1914-1945. von Werner Dettelbacher. [1]

„Geheime Staatspolizei
Staatspolizeistelle Nürnberg-Fürth
–Außendienststelle Würzburg-


M e r k b l a t t .

Sie werden voraussichtlich in den nächsten Tagen Ihren Wohnsitz nach Theresienstadt verlegen. Die Zeit des Abtransportes von Ihrem bisherigen Wohnort wird durch die zuständige Polizeidienststelle noch bekanntgegeben. Nachstehend aufgeführte Richtlinien sind genauestens zu beachten. Zuwiderhandlungen werden mit den strengsten staatspolizeilichen Maßnahmen geahndet.


1.)
Ihr Vermögen ist rückwirkend ab 1.9.1942 staatspolizeilich sichergestellt. Die Vermögenserklärungsvordrucke sind genauestens auszufüllen und eigenhändig zu unterschreiben. Für jedes Familienmitglied ist ein Vordruck zu verwenden. In die Vermögenserklärungsvordrucke sind nur die Gegenstände aufzunehmen, die nach der Wohnsitzverlegung noch in der Wohnung verbleiben. Bei Minderjährigen hat der gesetzliche Vertreter die Vermögenserklärungsvordrucke mit zu unterschreiben.
2.)
Sämtliche das Vermögen verkörpernde Urkunden (z.B. Wertpapiere), sich auf das Vermögen beziehende oder sonstwie vermögensrechtliche Fragen regelnde Urkunden (Kaufverträge, Schuldscheine, Hypothek- Grundschuldbriefe, Versicherungspolicen usw.) sind dem Vermögensverzeichnis beizufügen. Hierzu ist ein großer Umschlag zu verwenden. Der Umschlag ist selbst zu besorgen und mit der genauen Anschrift zu versehen. Aufgeführte Papiere sind den Vermögensverzeichnissen im Umschlag beizulegen, desgleichen Wertgegenstände.
3.)
Die der Vermögenserklärung vorausgeschickte Anmerkung ist genauestens zu beachten. Die bei der Wohnsitzverlegung mitzunehmenden Gegenstände sind nicht in das Vermögensverzeichnis aufzunehmen.
4.)
Sämtliches Inventar (insbesondere Möbel) ist in den später zu versiegelnden Wohnraum zu bringen, sodaß hinsichtlich des Eigentums an einem Gegenstand kein Zweifel entstehen kann. Innerhalb der Wohnung müssen sämtliche Schränke und andere Behältnisse unversperrt sein, die Schlüssel müssen stecken.
5.)
Alle Räume sind aufzuräumen und zu reinigen, insbesondere dürfen gebrauchtes Geschirr und Abfälle nach Verlassen der Wohnung nicht herumstehen, bezw. –liegen. Alle Fensterläden sind zu schließen und die Fenster zu verdunkeln.
6.)
Vor der Abreise müssen sämtliche Licht-, Miete-, Gas- und Wasserrechnungen beglichen und die Haupthähne zu den Licht-, Gas- und Wasserleitungen – soweit nicht Teilwohnung – abgestellt sein. Ferner darf in Öfen und Herden kein Feuer brennen. Sämtliche Haus- und Wohnungsschlüssel sind mit einem Anhänger zu versehen und bei dem Oberbürgermeister bezw. Bürgermeister (Polizei) abzuliefern. Auf dem Anhänger ist die genaue Anschrift anzugeben. Der zuständige Hausverwalter bezw. Hausbesitzer ist von der Wohnsitzverlegung zu benachrichtigen.
7.)
Es muß pro Person mitgenommen werden:
a)
an Zahlungsmitteln 75.-- RM (diese werden durch die jüdische Geschäftsstelle Würzburg eingesammelt und der Staatspolizei-Außendienststelle Würzburg übergeben).
b)
Ein Koffer oder Rucksack mit Ausrüstungsstücken (kein sperrendes Gut) und zwar vollständige Bekleidung, ordentliches Schuhwerk, Bettzeug mit Decke, Eßgeschirr (Teller oder Topf mit Löffel und Verpflegung für 8 Tage) Die Koffer dürfen nicht beschriftet sein, sondern müssen mit Aufklebezetteln, auf denen der Name und die Evakuierungsnummer verzeichnet ist, sowie mit Anhängern versehen sein.
c)
Das Großgepäck ist mit der letzten genauen Anschrift und der Evakuierungsnummer zu versehen. Die Kofferschlüssel sind dem Leiter der jüdischen Geschäftsstelle Würzburg, Iwan Israel Schwab, so rechtzeitig zu übersenden, daß sie dieser bis spätestens 18.9.1942 in Besitz hat. Die Decke für den Transport, sowie die Marschverpflegung und Teller, Löffel sind nicht im Großgepäck zu verwahren. Das Großgepäck muß so rechtzeitig durch den zuständigen jüdischen Vertrauensmann abgeschickt werden, daß es am 19.9.1942 im Laufe des Vormittags in Würzburg Hauptbahnhof eintrifft, von wo es durch die jüdische Geschäftsstelle Würzburg abgeholt wird.
d)
Bei der Ankunft in Würzburg (Sammelstelle Platz’scher Garten in Würzburg, Hindenburgstr. 2) hat jeder Jude neben der vollständigen Bekleidung nur eine Decke, darangebunden den Teller oder Topf mit Löffel, Waschzeug, sowie eine Tasche oder Aktenmappe oder einen kleinen Rucksack mit der Reiseverpflegung für 3 Tage bei sich zu haben.
e)
Nicht mitgenommen werden dürfen (vor Abtransport dem Beamten der Polizei mit der Vermögenserklärung zu übergeben): Wertpapiere, Devisen, Sparkassenbücher usw. Wertsachen jeder Art, (Gold, Silber, Platin – ausgenommen Eheringe und Gebrauchstaschenuhren ohne größeren Wert -, Lebensmittelmarken, Raucherkarten, evtl. Kleiderkarten. Die Kennkarten sind in der Handtasche mitzuführen.


Die Evakuierungsnummer ist deutlich sichtbar mit Druckschrift auf einem Karton Größe 4 x 10 cm zu schreiben und dieser auf der Rückseite mit der genauen Heimatanschrift zu versehen. Dieser Anhänger ist nach Eintreffen auf dem Sammelplatz deutlich sichtbar an dem obersten Bekleidungsstück zu tragen.

Weitere Auskünfte erteilt die jüdische Geschäftsstelle Würzburg.

Würzburg, den 14. September 1942.“

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Werner Dettelbacher: Damals in Würzburg. 1914-1945. Stürtz-Verlag, Würzburg 1971, S. 141
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