Jakob Hack von Sul
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Jakob Hack von Sul (genannt Thill) († 15. März 1557 in Würzburg) war Geistlicher und Kantor im Stift Neumünster.
Familiäre Zusammenhänge
Jakob Hack von Sul stammte aus ursprünglich brabantischem Adel. Nach dem Verkauf des Stammschlosses Sul an der Waal im 15. Jahrhundert zog die Familie nach Nürnberg, nachdem bereits vorher einige ihrer Mitglieder in würzburgische Dienste getreten waren und Güter in Franken erworben hatten.
Sein Vater war Arnold d.J. († 1502, Stammvater der Würzburger Nebenlinie; seine Mutter Elisabeth geborene Holzapfel von Bergstein.
Leben und Wirken
Wahrscheinlich ist Jakob Hack von Sul identisch mit dem Wintersemester 1506/07 an der Universität Erfurt immatrikulierten Iacobus Deteill de Herbipoli.
Geistliche Laufbahn
Am 30. Mai 1523 empfing er die Weihe zum Subdiakon. Kanoniker [1] geworden, wurde er am 31. März 1526 zum Diakon geweiht, zum Priester am 21. Dezember 1532. Nach einer Liste der Kantoren wurde er 1534 Kantor; urkundlich wird er als solcher vom 22. Dezember 1540 genannt, doch soll 1545 Konrad Fuchs Kantor gewesen sein.
Thill stiftete der Neumünsterkirche 1540 zwei große Standleuchter aus Messing (mit Wappen). Ebenfalls 1540 wurde er Mitglied des städtischen Oberrates.
Letzte Ruhestätte
Jakob Hack von Sul wurde in der Stiftkirche Neumünster beigesetzt. Das Kapitel gestattete den Testamentaren am 23. Februar 1560 die Anbringung eines Epitaphs; dieses befindet sich an der Innenseite der dritten Säule des südlichen Seitenschiffs.
Siehe auch
Quellen und Literatur
- Alfred Wendehorst: Das Stift Neumünster in Würzburg. Germania Sacra NF 26: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz. Das Bistum Würzburg 4. de Gruyter, Berlin/New York 1989, ISBN: 3-11-012057-7, S. 438 (Germania Sacra Online)
Erläuterungen und Hinweise
- ↑ Kanoniker, auch Stiftsherren oder Chorherren genannt, sind Kleriker aller Weihestufen zumeist der römisch-katholischen bzw. der anglikanischen Kirche, die als Mitglieder eines Domkapitels oder eines Stiftskapitels an einer Kathedrale, Basilika oder Ordenskirche (Regularkanoniker) an der gemeinsamen Liturgie mitwirken. Unter gemeinsamer Liturgie versteht man die Feier der heiligen Messe und des Stundengebets, zu der alle Priester verpflichtet sind, ob allein oder in Gemeinschaft. Weitere Informationen bei Wikipedia [1].