Friedrich Schollmeyer
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Prof. Dr. Friedrich Schollmeyer (* 12. September 1848 in Mühlhausen/Thüringen; † 17. April 1914 in Naumburg) war Jurist und lehrte als Juraprofessor an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Leben und Wirken
Nach dem Besuch der Gymnasien in Mühlhausen und Halberstadt studierte Schollmeyer Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen und Berlin. Das Referendariat absolvierte er an den Kreisgerichten in Halberstadt und Halle. 1874 promovierte er an der Universität Halle zum Dr. jur. Er setzte die Vorbereitungstätigkeit für den Justizdienst am Oberlandesgericht Naumburg und in Berlin fort. 1876 legte er die große Staatsprüfung ab und wurde als Assessor zugelassen. Danach war Schollmeyer Mitglied von Gerichtskommissionen in der Prignitz und in Hohenmölsen. 1877 habilitierte er sich an der Universität Halle. Als Privatdozent erhielt Schollmeyer ein Stipendium, 1881 wurde er zum besoldeten außerordentlichen Professor ernannt. 1883 folgte die Ernennung zum ordentlichen Professor der Universität Halle.
Professor in Würzburg
1895 nahm er einen Ruf an die Universität Würzburg an und 1900 wechselte er nach Berlin an die Friedrich-Wilhelms-Universität. Von 1905 bis 1908 amtierte Schollmeyer als Kurator der Universität Marburg.
Rektor der Universität Würzburg
Schollmeyer war Rektor der Universität von 1898 bis 1899.
Publikationen
- 1881: Zwischenstreit unter Parteien im Reichszivilprozess
- 1884: Kompensationseinrede im deutschen Reichzivilprozess
- 1899: Das Recht der Notwehr nach dem bürgerlichen Gesetzbuch
- 1904: Das Recht der einzelnen Schuldverhältnisse im BGB