Ortsbefestigung Neubrunn

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Turmreste im Friedhof

Die ehemalige Stadtmauer der Marktgemeinde Neubrunn aus dem Jahr 1400 ist noch in Teilen erhalten.

Geschichte

Ludwig IV. der Bayer verlieh Neubrunn 1323 das Stadtrecht. Dies erlaubte dem Deutschorden, „aus dem Dorf Neubrunn eine Stadt zu machen mit Befestigung, Wochenmarkt und Recht.“ Überreste der Stadtmauer nahe des Friedhof Neubrunn zeugen heute noch vom ehemaligen Stadtrecht. Die Schlossmauer von Schloss Neubrunn mit Rundtürmen und einer Grabenanlage aus dem 14./15. Jahrhundert war Teil der Ortsbefestigung.

Beschreibung

Die Ortsmauer ist auf der südlichen Hangseite noch teilweise vorhanden. Auf der Ostseite sind nur noch in Scheunen verbaute Bruchstücke erhalten. Von den ehemals drei Toren ist noch das Tor an der Straße nach Böttigheim aufrechtstehend. Entland des Grabenweg sind Reste der Ortsmauer, um 1400, bruchstückhaft in Scheunen verbaut. In der Schloßstraße „Ortsmauer mit drei Rundturmstümpfen, entlang des Hagwegs, am Grabenweg bruchstückhaft in Scheunen verbaut, um 1400, am Schloßberg Pforte, bez. 1414.“

Bodendenkmal

„Teile der ehemaligen spätmittelalterlichen Stadtbefestigung von Neubrunn“

Tore

Das Torhaus und die Schloßbergpforte sind erhalten. An das einstige Südtor erinnert noch die Südtorsteige und an das nördlich gelegene Torhaus der Torwiesenstraße.

Türme

Siehe auch

Quellen

Weblinks

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