Sühnekreuz Nähe Gaubüttelbrunner Straße (Gützingen)
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Das Sühnekreuz Nähe Gaubüttelbrunner Straße ist ein Baudenkmal in der Gemarkung des Büttharder Ortsteils Gützingen. [1]
Standort
Das Sühnekreuz steht unmittelbar neben der Gaubüttelbrunner Straße (Flurstück 5/1) nahe des Seebachs.
Beschreibung
„Kreuzstein, wohl Sühnekreuz, mit gleichschenkligen Kreuzarmen, wohl spätmittelalterlich.“
Bildergalerie
Siehe auch
Quellen
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Baudenkmal in Bütthard, Nr. D-6-79-122-123
Weblinks
- Sühnekreuz Nähe Gaubüttelbrunner Straße im DenkmalAtlas 2.0
- Weiterführende Informationen zu Sühnekreuzen auf www.suehnekreuz.de
Erläuterungen und Einzelnachweise
- ↑ Sühnekreuze sind Denkmale mittelalterlichen Rechts. Sie waren ein Erfüllungsteil von Sühneverträgen, welche zwischen zwei verfeindeten Parteien geschlossen wurden, um eine Blutfehde wegen eines begangenen Mordes oder Totschlages zu beenden. Der überwiegende Teil der Sühnekreuze ist in Kreuzform gestaltet, oftmals ist die Mordwaffe bzw. ein berufstypisches Gerät des Entleibten in den Stein gehauen. In den seltensten Fällen finden sich eingeschlagene Jahreszahlen. Text findet sich auf keinem echten Sühnekreuz aus dem 13.-16. Jahrhundert. Der einfache Bauer hätte es ohnehin nicht lesen können, weshalb Bilddarstellungen dominierten. Mit der Einführung der Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. im Jahre 1533 wurden private Abmachungen nicht mehr geduldet, an ihre Stelle trat das ordentliche Gericht, das den Täter nach dem neuen Recht verurteilte. Mit der Einführung dieses neuen Rechtes wurden die Sühneverträge zwar offiziell abgeschafft, lebten jedoch je nach Landessitte noch durch das ganze 16. Jahrhundert fort; erst das 17. Jahrhundert räumte mit ihnen endgültig auf. (Quelle: www.suehnekreuz.de)