Bischöfliches Offizialat

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Das Bischöfliche Offizialat ist das Kirchengericht des Bistums Würzburg.

Aufgaben

Am Offizialat werden hauptsächlich kirchliche Eheverfahren geführt. Aufgrund ihres Verständnisses des Sakraments der Ehe als unauflösbaren Bund, kennt die Kirche keine Ehescheidung. Sie kann jedoch, wenn eine Ehe zerbrochen ist, auf Antrag hin prüfen, ob es der Ehe von Anfang an etwas gemangelt hat, das kirchenrechtlich für die Gültigkeit einer Ehe notwendig ist. Dies wäre denkbar beispielsweise, wenn bereits zum Zeitpunkt der Heirat bei einem der beiden Ehepartner der Wille zur Eheschließung eingeschränkt war, wenn die Entscheidung zur Heirat nicht nach freiem Willen getroffen werden konnte oder wenn ein Partner objektiv nicht die Fähigkeit besaß, die mit der Ehe verbundene Verantwortung für Partner und Kinder zu übernehmen.

Verfahren

Nach einem informellen Gespräch im Offizialat kann einer der betroffenen Partner ein Eheverfahren beantragen, wenn sich dafür Gründe finden lassen. Für die Stichhaltigkeit und Beweisbarkeit eines Ehenichtigkeits- oder –auflösungsgrundes müssen mindestens zwei Zeugen benannt werden, die dazu Angaben machen können. Gleichfalls wird auch der frühere Ehepartner zu einer Befragung geladen. Verweigert er seine Beteiligung, kann das Verfahren aber auch ohne ihn durchgeführt werden. Alle beteiligten Personen und Zeugen werden einzeln angehört und befragt. Eine Gerichtsverhandlung oder Gegenüberstellung, wie vor einem weltlichen Gericht, gibt es nicht.

Steht am Ende eines Ehenichtigkeitsverfahrens für die Richter fest, dass die behauptete Ehenichtigkeit zweifelsfrei erwiesen ist, wird die Ehe durch Urteil für nichtig erklärt. Wurde die Ehe in der ersten Instanz für ungültig erklärt, bedarf es zur Überprüfung des Urteils noch eine zweite Instanz (für die Diözese Würzburg ist dies das Metropolitangericht der Erzdiözese Bamberg).

Wenn eine Auflösung auf Grund einer nicht sakramentalen oder geschlechtlich nicht vollzogenen Ehe erklärt wird, müssen die Akten am Ende zur Entscheidung nach Rom übersandt werden.

Einzugsgebiet

Das Offizialat Würzburg ist ordentliches Gericht erster Instanz für den Bereich der Diözese Würzburg und ordentliches Gericht zweiter Instanz für die Erzdiözese Bamberg.

Leitung

Leiter des kirchlichen Gerichts ist der Offizial, der den Bischof im Bereich der Rechtsprechung vertritt. Ihm stehen der Vizeoffizial als Stellvertreter sowie fachlich ausgebildete Richter (Diözesanrichter) zur Seite. Offizial Monsignore Dr. Stefan Rambacher ist seit 2002 Leiter des Gerichts und Sekretär des Domkapitels.

Anschrift

Bischöfliches Offizialat
Domerschulstraße 2
97070 Würzburg
Telefon: 0931 - 386 241
Telefax: 0931 - 386 405
E-Mail: offizialat@bistum-wuerzburg.de

Siehe auch

Weblinks

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