Kannenmacher-Haus (Aub)

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Kannenmacher-Haus (Marktplatz 19) in Aub

Das Kannenmacher-Haus ist ein Baudenkmal im Zentrum der Stadt Aub.

Geschichte

Das Haus gehörte der wohlhabenden jüdischen Familie Kannenmacher und ihren Nachfahren. Abraham Kannenmacher (1901-1942) war ab 1928 letzter Religionslehrer und Schochet der jüdischen Gemeinde. Im Juni 1939 musste die Familie ihr Haus aus Geldnot verkaufen und zog nach Frankfurt/Main um. 1940 wurde Abraham Kannenmacher verhaftet und kam ins Konzentrationslager Sachsenhausen, anschließend nach Neuengamme. 1942 wurde Abraham in der Vergasungskammer der Tötungsanstalt Bernburg ermordet. Seine Tochter Senta wurde als 11-Jährige zusammen mit ihrer Mutter Martha nach Raasiku (Estland) deportiert. Dort wurden beide von den Nazis ermordet. Ihm und seiner Familie zum Gedenken wurden vor dem Haus Stolpersteine verlegt.

Am Eingang eines Hauses am Markt mit aufwändigem Portal und Türe findet sich die Spur einer Mesusa [1].

Baubeschreibung

„Wohngebäude, zweigeschossiger Satteldachbau mit reichem Volutengiebel und profiliertem Sitznischenportal mit Wappenstein der Renaissance, bez. 1616, im Kern 15. Jh.“

Ein Wappen mit Armbrust und aufgelegtem Pfeil verweist auf die Familie Füflein. Das Wappen mit dem turmhaltenden Löwen erinnert an eines in Gaukönigshofen, wo ein säbelschwingender Löwe den Status eines Freihauses [2] signalisiert.

Bildergalerie

Siehe auch

Quellen und Literatur

Weblinks

Erläuterungen und Hinweise

  1. Eine Mesusa hängt an den Türpfosten vieler jüdischer Häuser und Wohnungen. Sie erinnert Juden immer an Gottes Gebote. Wenn sie daran vorbeigehen, berühren Juden die Mesusa oft und sprechen ein kurzes Bittgebet.
  2. Als Freihaus wurden im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit Häuser bezeichnet, die zwar innerhalb der Mauern einer Stadt lagen, rechtlich aber nicht zu dieser gehörten. Das heißt, die Besitzer der Freihäuser waren landesunmittelbar, sie hatten wie auch alle Bewohner des entsprechenden Gebäudes ihren Gerichtsstand vor dem Landgericht und waren von den städtischen Steuern befreit. Neben dem Adel verfügten häufig auch kirchliche Institutionen über solchen privilegierten städtischen Hausbesitz. Weitere Informationen bei Wikipedia [1].
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