Auszeichnungen der Gemeinde Veitshöchheim

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Die Auszeichnungen der Gemeinde Veitshöchheim sind neben der Ehrenbürgerwürde, der Ehrenring und die Bürgermedaille, sowie die Ernennung zum Altbürgermeister.

Ehrenbürger

Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Rainer Kinzkofer am 9. April 2022 (© Dieter Gürz)

Voraussetzungen

Persönlichkeiten, die entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der Gemeinde genommen und das Wohl der Bürgerschaft gefördert oder durch hervorragende Leistungen, z.B. im Bereich von Kunst, Wissenschaft, Wirtschaft oder Sozialwesen, das Ansehen der Gemeinde außergewöhnlich gemehrt haben, sich also um die Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenbürgern ernannt werden. Es ist die höchste Ehrung, die die Gemeinde verleiht. Die Anzahl der Ehrenbürger soll auf drei lebende Personen beschränkt bleiben.

Geehrte

Ehrenring

Voraussetzungen

► siehe auch: Ehrenring der Gemeinde Veitshöchheim

Preisträger

Bürgermedaille

Voraussetzungen

Persönlichkeiten, die sich mindestens 20 Jahre lang durchgängig dem Gemeinwohl gewidmet und dabei öffentliche Ämter und Ehrenämter bekleidet haben, kann die Bürgermedaille verliehen werden.

Kriterien für die Verleihung der Bürgermedaille können z.B. sein 18 Jahre 1. Bürgermeister, 24 Jahre Mitglied des Gemeinderates, 20 Jahre erster Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr, 40 Jahre aktiver Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr, 30 Jahre aktiver Feldgeschworener, 20 Jahre erster Vorsitzender eines Ortsvereins mit mindestens 500 Mitgliedern (25 Jahre – 250 Mitglieder, 30 Jahre – 100 Mitglieder). Die Entscheidung zur Verleihung der Bürgermedaille trifft der erste Bürgermeister

Beschreibung

Die Bürgermedaille trägt auf der Vorderseite das Wappen der Gemeinde (Vitus) mit der Umschrift „Gemeinde Veitshöchheim“ sowie auf der Rückseite den Namen des Ausgezeichneten und die Worte „Für die Verdienste um die Gemeinde“. Sie ist in Silber geprägt und hat einen Durchmesser von 70 mm. .

Altbürgermeister

Voraussetzungen

Die Verleihung der Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ ist nach einer Amtszeit des ersten Bürgermeisters von mindestens zwölf Jahren nach seinem Ausscheiden möglich.

Geehrte

Siehe auch

Quellen

  • „Richtlinien über Ehrungen der Gemeinde Veitshöchheim“ vom 18. August 2021
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