Stadtsiegel der Stadt Eibelstadt

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Das Siegel der Stadt Eibelstadt fand seit der Stadterhebung Verwendung.

Geschichte

Mit dem Erhalt des Stadtrechts 1434 durch Kaiser Sigismund, erhielt Eibelstadt auch das Recht, ein Stadtsiegel zu verwenden.

Beschreibung

Der Text lautet: Die Eibelstadter dürfen „ein Secret und Insiegel Zeichen haben [mit] einen gelwen oder goltfarwen Schilt, darinne eine halwer swartzer Lewe mit der Burste und vordern Tatzen, habend auff dem Haubt ein gelwe oder goltfarwe Cron und in den vordern Tatzen oder Klawn einen grunen Rebstock mit einem Winber oder Truben“.

Bedeutung

Die Verwendung des Stadtsiegels durch Bürgermeister, Rat und Gemeinde, im Namen der Stadt, bekundet das Streben der Bürger nach mehr Selbständigkeit, vor allem in der Regelung der Gemeindeangelegenheiten. Es gilt als frühes Zeichen der kommunalen Selbstverwaltung, wie sie auch 1949 im Grundgesetz festgelegt wurde.

Siehe auch

Quellen

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