Sperrstunde

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Die Sperrstunde (bzw. Sperrzeit, Polizeistunde) regelt, zu welcher Uhrzeit Gaststätten, Kneipen und Diskotheken ihren Betrieb einstellen bzw. unterbrechen müssen. Nach Anbruch der Sperrstunde darf kein Ausschank und größerer Lärm mehr stattfinden. In Würzburg ist die Sperrzeit auf die gesetzlich verankerte Putzstunde zwischen 5 und 6 Uhr begrenzt. Die Stadt liegt mit dieser Regelung im Trend anderer bayerischer Großstädte. Die meisten Würzburger Discotheken schließen deshalb um 5 Uhr bzw. öffnen zur Afterhour nach 6 Uhr (z.B. L-Club).

Zeitliche Beschränkungen gibt es lediglich für Freischankflächen: Um 23 Uhr endet im Sommer in Biergärten und Außenbereichen der Ausschank.

Kritik

Eine Verlängerung der Sperrzeit wurde in der Vergangenheit aufgrund von Beschwerden der Bewohner der Altstadt immer wieder kontrovers diskutiert. So schlägt beispielsweise die Bürger-Initiative Würzburger Altstadt unter anderem eine erweiterte Sperrzeit von 1 bis 6 Uhr vor. Gegenwärtig ist eine Verlängerung der Sperrstunde allerdings nicht vorgesehen.

Im Dezember 2018 reichte die CSU im Würzburger Stadtrat einen Antrag zur Verlängerung der Sperrzeit ein. [1]  [2]

Safer Party

Zahlreiche Würzburger Gastronomiebetriebe und fast alle Diskotheken haben sich der Aktion „Safer Party – rote Karte für Krawallmacher“ angeschlossen. Initiatoren der Aktion waren im Jahr 2007 die Polizei, der Hotel- und Gaststättenverband (BHG) und die Stadt Würzburg. Wer sich daneben benimmt (Zechpreller, Schläger, Diebe, Ruhestörer, Verursacher mutwilliger Sachbeschädigung, stark alkoholisierte Personen etc.), bekommt automatisch für alle an dieser Aktion teilnehmenden Lokalitäten ein zeitlich begrenztes Hausverbot.

Weblinks

Einzelnachweise

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