Sperrbezirk
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Die Sperrbezirksverordnung regelt die territoriale Ausbreitung der Straßenprostitution einer Gebietskörperschaft.
Gebiete in Bayern
In Bayern wird mit der Verordnung über das Verbot der Prostitution grundsätzlich verboten, dieser Tätigkeit in Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern nachzugehen. Damit wäre lediglich in rund 34 bayerischen Orten die Prostitution zulässig. Mit Zustimmung der Gemeinden können Orte ganz oder teilweise von dem Verbot ausgenommen werden.
Gebiete in Würzburg
Grundsätzlich ist die Straßenprostitution in allen bebauten Gebieten verboten, insbesondere in Bereichen mit geschlossener Wohnbebauung, öffentlichen und religiösen Einrichtungen, Bildungsstätten etc. und diente ursprünglich dem Jugendschutz. Damit verbleiben für erlaubte Regionen lediglich Straßenzüge in Stadtrandlage gelegener Gewerbegebiete innerhalb der Gemarkung, die in den Verordnungen genau beschrieben sind.
Einzelverordnungen
- Die Verordnung der Regierung von Unterfranken für das Stadtgebiet Würzburg (Nr. 200-A 2125.00 – 1/85) trat am vom 15. Juni 2004 in Kraft.
- Die entsprechende Verordnung des Landkreises gilt mit Veröffentlichung im Amtsblatt vom 6. August 2007.