Sühnekreuz Am Preiselgraben (Neubrunn)

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Sühnekreuz am Rande des Mausbergs in der Gemarkung von Neubrunn

Das Sühnekreuz Am Preiselgraben ist ein Baudenkmal in der Gemarkung der Marktgemeinde Neubrunn[1]

Standort

Das Sühnekreuz steht am nordwestlichen Rande des Mausbergs in der Flurlage „Am Preiselgraben“ (Flurstück Nr. 14736).

Beschreibung

„Steinkreuz, Sühnekreuz, gleichschenkliges Kreuz aus Sandstein mit gefasten Kanten, an der Vorderseite Gravur eines Schwertes, spätmittelalterlich.“ [2]

Bildergalerie

Siehe auch

Quellen und Literatur

  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Baudenkmäler in Neubrunn, Nr. D-6-79-164-68
  • Johannes Schreiber: Unglücksmartern auf Neubrunner Gemarkung. In: 1150 Jahre Neubrunn. Hrsg.: August Gehrsitz und Johannes Schreiber, Markt Neubrunn 1965, S. 177 ff.

Weblinks

Erläuterungen

  1. Sühnekreuze sind Denkmale mittelalterlichen Rechts. Sie waren ein Erfüllungsteil von Sühneverträgen, welche zwischen zwei verfeindeten Parteien geschlossen wurden, um eine Blutfehde wegen eines begangenen Mordes oder Totschlages zu beenden. Der überwiegende Teil der Sühnekreuze ist in Kreuzform gestaltet, oftmals ist die Mordwaffe bzw. ein berufstypisches Gerät des Entleibten in den Stein gehauen. In den seltensten Fällen finden sich eingeschlagene Jahreszahlen. Text findet sich auf keinem echten Sühnekreuz aus dem 13.-16. Jahrhundert. Der einfache Bauer hätte es ohnehin nicht lesen können, weshalb Bilddarstellungen dominierten. Mit der Einführung der Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. im Jahre 1533 wurden private Abmachungen nicht mehr geduldet, an ihre Stelle trat das ordentliche Gericht, das den Täter nach dem neuen Recht verurteilte. Mit der Einführung dieses neuen Rechtes wurden die Sühneverträge zwar offiziell abgeschafft, lebten jedoch je nach Landessitte noch durch das ganze 16. Jahrhundert fort; erst das 17. Jahrhundert räumte mit ihnen endgültig auf. (Quelle: www.suehnekreuz.de)
  2. Das Berufszeichen beim Sühnekreuz am Mausberg weist den Erschlagenen als einen ritterbürtigen Mann aus. Ein Schwert ist in den Längsbalken des Kreuzes eingeschlagen. Leider berichtet keine Urkunde, keine Sage von dem tragischen Ende des Ritters. Die Vermutung, dass es sich bei dem Getötenen um einen Angehörigen de Deutschen Herren gehandelt hat, ist sicher ebenso oder ebensowenig berechtigt, wie viele andere Deutungen, die man dieser an die Seite stellen kann.

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