Josef Kohler

Aus WürzburgWiki

Dies ist die bestätigte sowie die neueste Version dieser Seite.

Professor Josef Kohler

Prof. Dr. Josef Kohler (* 9. März 1849 in Offenburg/Baden; † 3. August 1919 in Berlin-Charlottenburg) war Jurist und zehn Jahre Professor an der Universität Würzburg.

Leben und Wirken

Kohler studierte an den Universitäten Heidelberg und Freiburg und wurde 1873 promoviert. Beide juristischen Staatsexamina bestand er 1871 und 1873 mit Auszeichnung. Ein Jahr später wurde er nach kurzer Praxis als Rechtsanwalt Kreisgerichtsrat in Mannheim.

Professor in Würzburg

Auf Grund einer 1878 veröffentlichten grundlegenden Darstellung des Patentrechts wurde er, ohne sich je formell habilitiert zu haben, an die Juristische Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg berufen. Von dort wechselte er 1888 an die Universität Berlin, wo er Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Strafrecht, Zivilprozess und Rechtsphilosophie wurde.

Forschungsgebiet

Kohler forschte und arbeitete auf nahezu allen Gebieten des Rechts. Als grundlegend gelten insbesondere seine Arbeiten zum Immaterialgüterrecht (Patent-, Marken- und Urheberrecht) sowie zur Rechtsgeschichte und zur Rechtsvergleichung.

Publikationen

Die Werkliste Josef Kohlers umfasst ca. 2.500 Titel und weist ihn als äußerst fruchtbaren und vielseitigen Gelehrten aus. Sein besonderer Schwerpunkt war die vergleichende Rechtswissenschaft, die er auch schon in seinem Frühwerk von 1878 anwendet. Auf dem Gebiete des Patentrechts begründete er die Erschöpfungslehre, nach der die Rechte aus einem Patent erlöschen, wenn der geschützte Gegenstand mit Zustimmung des Patentinhabers im Inland in Verkehr gebracht wurde. Ausgehend von seinen Forschungen zum Patentrecht widmete er sich auch dem Urheberrecht, wo er mit dem von ihm geprägten Begriff Immaterialgüterrecht den bis dahin rein vermögensrechtlichen Ansatz um persönlichkeitsrechtliche Aspekte ergänzte.

„Briefmarken-Kohler“

Ein Beispiel für Kohlers Bestreben, Gesetzgebung, Rechtsprechung und tägliche Geschäftspraxis gegen die Begriffsjurisprudenz insbesondere auf neuen Rechtsgebieten zu erfassen und in das System der Wissenschaft vom Recht einzufügen, ist seine Beschäftigung mit den Briefmarken. Eine von ihm selbst wohl als Nebenwerk eingestufte Veröffentlichung war sein Aufsatz über Post-Briefmarken von 1892, acht Jahre vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) von 1900. Kohler charakterisierte den Erwerb einer Briefmarke als Kauf einer bürgerlich-rechtlichen Urkunde im Sinne eines Inhaberpapiers, das einen schuldrechtlichen Anspruch verbriefe. Strafrechtlich unterlägen Briefmarken damit dem Recht der Urkundenfälschung. Der Bundesgerichtshof befasste sich nach der Privatisierung des Postwesens in einer Entscheidung im Jahre 2005 mit der Rechtsnatur der Briefmarke und zitierte dabei Kohlers Arbeit als „grundlegend“ für den früheren Rechtszustand. Für den Rechtszustand nach der Privatisierung definierte der BGH die Briefmarke als Inhaberpapier.

Siehe auch

Weblinks

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Josef Kohler aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von WürzburgWiki. Durch die Nutzung von WürzburgWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern.