Hofanlage Untere Hauptstraße (Thüngersheim)
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Die Hofanlage Untere Hauptstraße ist ein denkmalgeschützter Gebäudekomplex in der Gemeinde Thüngersheim.
Lage
Das große Anwesen befindet sich in der Unteren Hauptstraße 13 an der Ecke zur Hinteren Gasse.
Geschichte
Das stattliche Haus wurde ca. 1710 barockisiert und bis in die jüngste Vergangenheit vom Weingut Dietrich genutzt. Die großzügige Häckerhofanlage dokumentiert den Wohlstand der Weinbauern im 17. Jahrhundert. Das Gebäude besitzt ein verputztes Fachwerk mit Krüppelwalm und wurde nach der Inschrift an einem Fenstersturz 1595 errichtet, das Tor trägt die Jahreszahl 1599. Über der Eingangstüre ist die Bezeichnung H.A.V. 1710 zu lesen und hier befand sich im Giebelfeld eine Pieta aus dem 18. Jahrhundert. Besonderes Augenmerk verdienen die metallenen Wasserspeier in Drachenform von 1710.
Historische Abbildungen
Baubeschreibung
„Hofanlage; Wohngebäude, zweigeschossiger, verputzter Krüppelwalmdachbau [1] mit Fachwerkobergeschoss und Wasserspeiern, bez. 1710; Hoftoranlage, Rundbogentor mit separater Pforte, darüber Segmentbogengiebel und Pietà, gleichzeitig; Nebengebäude, eingeschossiger Massivbau mit Halbwalmdach und Vierpassfenster, um 1870; Einfriedung, Bruchsteinmauerwerk, darauf Abguss der Figurengruppe Madonna und Johannes d. Täufer, 18. Jh.; ehem. Ökonomiegebäude, schmaler, zweigeschossiger Massivbau mit Walmdach, 18. Jh.“
Siehe auch
Quellen und Literatur
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Baudenkmäler in Thüngersheim, Nr. D-6-79-194-66
- Weinbau und Weinhandlung Dietrich. Untere Hauptstraße 13. In: Baudenkmäler entdecken. Ein Rundgang durch das historische Thüngersheim. Hrsg.: WeinKulturGadenThüngersheim e.V., S. 3 (Online-Fassung)
- Franz Zeyer: Bildstöcke, Kreuze, Hausmadonnen, Freifiguren und Grabdenkmäler - Ein Gang durch Thüngersheim und seine Gemarkung. Thüngersheim 1999
Weblinks
Einzelnachweise, Erläuterungen und Hinweise
- ↑ Wie beim Walmdach werden auch beim Krüppelwalmdach (auch: Halbwalmdach) die Seitenwände des Hauses durch die abgeschrägte Dachfläche bestimmt. Der Giebel bleibt jedoch - wie beim Satteldach - erkennbar und kann weiterhin zur Beleuchtung des Dachraumes mit Tageslicht herangezogen werden. Weitere Informationen bei Wikipedia [1].