Hans-Joachim Wachsmuth (Jurist)

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Dr. Hans-Joachim Wachsmuth (* 15. September 1934 in Bonn; † 2. Februar 2024 in Würzburg [1]) war Verwaltungsjurist und von 1995 bis 2000 Regierungsvizepräsident in Unterfranken.

Familiäre Zusammenhänge

Hans-Joachim stammte aus einer Gelehrtenfamilie. Sein Großvater Richard war Ordinarius für Physik und Gründungsrektor der Universität Frankfurt, sein Urgroßvater Professor für Altphilologie. Sein Vater Werner Wachsmuth war Humanmediziner und Professor an der Universität Würzburg.

Leben und Wirken

Er studierte zunächst Rechtswissenschaft in Tübingen, wechselte danach an die Universität Frankfurt am Main und die Julius-Maximilians-Universität Würzburg. In Frankfurt durchlief er eine zweijährige Lehre als Buchhändler und war bis 1961 in einem Verlag in Berling tätig. 1962 wurde er in Würzburg in beiden Rechten promoviert. Nach bestandener zweiter Juristischen Staatsprüfung 1964 begann seine Beamtenlaufbahn in Bayern. 1966/1967 bewahrte er die Kirchenruine von Kloster Unterzell vor dem Abriss. Das Evangelisch-Lutherische Dekanat Würzburg nahm seine Anregung auf, die Ruine zu erwerben und den Chorraum zu restaurieren. Die evangelische Kirchengemeinde in Zell a. Main kam 1971 zum ersten eigenen Gotteshaus in der Versöhnungskirche (Zell a. Main) zusammen.

Regierungsvizepräsident in Würzburg

Wachsmuth war vom 13. Mai 1964 bis zu seinem Ruhestand ab Februar 2000 für die Regierung von Unterfranken tätig. In seiner über 35jährigen Dienstzeit hatte er zahlreiche Leitungsfunktionen inne, bevor er am 1. März 1995 zum Regierungsvizepräsidenten von Unterfranken ernannt wurde. Er schrieb eine Reihe von Beiträgen für juristische Zeitschriften und verfasste mehrere Gesetzeskommentare im Bereich des Öffentlichen Rechts. Er erarbeitete als zuständiger Jurist an der Regierung von Unterfranken mehrere Jahre vor Erlass der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zum Schutz der Käufer von Wohnungseigentum vor dem Verlust ihrer bis dahin meist ungesicherten Kaufpreiszahlungen einen Katalog der „Mindestanforderungen für Bauträgerverträge“.

Mit den unterfränkischen Notaren wurde verabredet, diese sollten jeden Käufer von Wohnungseigentum dahingehend belehren, die Regierung von Unterfranken würde öffentliche Mittel nur dann bewilligen, wenn der Kaufvertrag die Mindestanforderungen des Katalogs erfüllte. Die Käufer von Wohnungseigentum sollten auf diesen Katalog stets hingewiesen werden, unabhängig davon, ob sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen wollten. Der Erfolg blieb nicht aus. Die Bauträger sahen eine Werbemöglichkeit, suchten mit ihren Kaufvertragsmustern die Rückversicherung bei Wachsmuth und kamen den Änderungswünschen nach. Die gemeinnützigen Wohnungsbauträger gaben ihren Widerstand auf, als die Oberste Baubehörde 1974 einen ministeriellen Katalog von Mindestanforderungen (vorwiegend auf der Basis von Wachsmuth´s Vorlage) veröffentlichte. [2] Umfangreiche Erfahrungen in der Sanierung der finanziellen Situation von Kommunen konnte er nach dem Eintritt in den Ruhestand 14 Jahre lang als Beauftragter des Freistaats Thüringen und als kommunaler Berater sammeln.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Traueranzeige in der Main-Post vom 10. Februar 2024
  2. Würzburger Notarhandbuch, 2. Auflage (2010), S. 888–891; Würzburger Notarhandbuch, 5. Auflage (2018), S. 863–865.

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