Goldene Bulle

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Die Goldene Bulle war ein Gesetzbuch in Verfassungsrang im Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation.

Namensgeber

Namensgeber ist der lateinische Begriff "bulla" für Siegel, da sechs der sieben Erst-Ausfertigungen ein Goldenes Siegel besaßen.

Geschichte

Karl IV. erließ 1356 die Goldene Bulle als ein in Urkundenform verfasstes kaiserliches Gesetzbuch, das das wichtigste der „Grundgesetze“ des Heiligen Römischen Reiches war. Zuvor wurde sie auf den Hoftagen in Nürnberg und Metz verkündet. Die Goldene Bulle bildete einen zentralen Baustein der Reichsverfassung und war bis zum Ende des Alten Reichs 1806 gültig.

Wichtigste Regelungen

Sie regelte, teilweise auf ältere Bestimmungen zurückgreifend, die Königswahl nach dem Mehrheitsprinzip, legte die Zahl und Rechte der Kurfürsten fest und schloss endgültig päpstliche Mitwirkungsansprüche aus. Die Goldene Bulle ignorierte hausinterne Regelungen der Wittelsbacher zur Teilnahme an der Königswahl und reservierte dieses Recht allein dem Pfalzgrafen am Rhein. Örtliche Regelungen bestimmen Aachen als Krönungsort, Frankfurt am Main als Wahlort und Nürnberg als Ort des ersten Reichstages eines neu gewählten Königs. Sie wird häufig auch zur Klärung lehens- und fehderechtlicher Fragen herangezogen.

Verbreitung

Bislang wurden 173 spätmittelalterliche Abschriften nachgewiesen sowie 20 weitere aus der Neuzeit. Diese Textzeugnisse stammen überwiegend aus dem fränkischen, schwäbischen und bayerischen Raum, in Einzelfällen aber auch aus Sachsen, Thüringen, Westfalen oder dem Gebiet des Deutschen Ordens.

Siehe auch

Weblinks

  • Bernd-Ulrich Hergemöller, Goldene Bulle, 1356, publiziert am 08.03.2010; in: Historisches Lexikon Bayerns, Onlinefassung
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