Sühnekreuze Rupprechtshausen

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Sühnekreuze an der Kreisstraße WÜ 6 nahe Rupprechtshausen

Die Sühnekreuze sind ein Baudenkmal in Rupprechtshausen. [1]

Standort

Die Sühnekreuze befinden sich links und rechts neben dem Bildstock in der Nikolausstraße an der Weggabelung der Kreisstraße WÜ 6.

Legende

Der Setzungsanlass der beiden Kreuze ist unbekannt, es wird aber erzählt, dass sich hier zwei Schäfer im Streit gegenseitig umgebracht hätten. Aufgrund dessen seien diese Steinkreuze hier aufgestellt worden. Die Errichtung liegt wahrscheinlich vor dem Jahre 1533.

Beschreibung

„Sühnekreuze, zwei grob gehauene Sandsteinkreuze, spätmittelalterlich.“

Siehe auch

Quellen und Literatur

  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Baudenkmäler in Unterpleichfeld, Nr. D-6-79-201-50
  • Stefan Popp: Bildstöcke im nördlichen Landkreis Würzburg - Inventarisierung und mentalitätsgeschichtliche Studien zu religiösen Kleindenkmalen. Abschnitt XVII, Würzburg 2004, S. 371 (Online-Fassung)
  • Robert Roos: Bildstöcke in Hilpertshausen und Rupprechtshausen. Band 3 der Bildstöcke in der Gemeinde Unterpleichfeld, Hrsg.: Gemeinde Unterpleichfeld 2013 (Stadtbücherei Würzburg Drl 2 Roo)

Weblinks

Erläuterungen

  1. Sühnekreuze sind Denkmale mittelalterlichen Rechts. Sie waren ein Erfüllungsteil von Sühneverträgen, welche zwischen zwei verfeindeten Parteien geschlossen wurden, um eine Blutfehde wegen eines begangenen Mordes oder Totschlages zu beenden. Der überwiegende Teil der Sühnekreuze ist in Kreuzform gestaltet, oftmals ist die Mordwaffe bzw. ein berufstypisches Gerät des Entleibten in den Stein gehauen. In den seltensten Fällen finden sich eingeschlagene Jahreszahlen. Text findet sich auf keinem echten Sühnekreuz aus dem 13.-16. Jahrhundert. Der einfache Bauer hätte es ohnehin nicht lesen können, weshalb Bilddarstellungen dominierten. Mit der Einführung der Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. im Jahre 1533 wurden private Abmachungen nicht mehr geduldet, an ihre Stelle trat das ordentliche Gericht, das den Täter nach dem neuen Recht verurteilte. Mit der Einführung dieses neuen Rechtes wurden die Sühneverträge zwar offiziell abgeschafft, lebten jedoch je nach Landessitte noch durch das ganze 16. Jahrhundert fort; erst das 17. Jahrhundert räumte mit ihnen endgültig auf. (Quelle: www.suehnekreuz.de)

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