Bayerische Sicherheitswacht
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Die Bayerische Sicherheitswacht ist ein freiwilliger und ehrenamtlicher Polizeidienst im Freistaat Bayern.
Zielsetzung
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist nicht alleinige Aufgabe der Polizei, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dieser Kerngedanke sollte mit der Einführung der Sicherheitswacht allen Bürgern bewusst werden. Zudem will man mit der freiwilligen und ehrenamtlichen Einbindung verantwortungsbewusster Bürger in das bayerische Sicherheitskonzept der sich ausbreitenden Unkultur des Wegschauens wirkungsvoll entgegentreten.
Geschichte
Die Sicherheitswacht in Bayern wurde ursprünglich als Modellprojekt in den drei Städten Nürnberg, Ingolstadt und Deggendorf eingeführt. Am 31. Dezember 1996 trat das neue Sicherheitswachtgesetz in Kraft und seit 1998 gibt es die Sicherheitswacht landesweit. Schon seit 1997 unterstützt sie mit mehr als einem Dutzend ehrenamtlicher Mitglieder die Würzburger Polizei. Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2010 die flächendeckende Ausweitung der Sicherheitswacht auf rund 1.000 Angehörige beschlossen. Darüber hinaus ist es nun auch Kommunen unter 20.000 Einwohnern möglich, eine staatliche Sicherheitswacht einzurichten, sofern geeignete Einsatzgebiete vorhanden sind, das zuständige Polizeipräsidium der Errichtung zustimmt und ein entsprechender Beschluss des Gemeinde- bzw. Stadtrates vorliegt.
Ausbildung
Bevor der eigentliche Einsatz bei einer Polizeiinspektion beginnt, erhalten die ehrenamtlichen Helfer eine 40-stündige Ausbildung durch die Polizei. Im Durchschnitt leisten die Sicherheitswächter monatlich zehn bis 15 Stunden Dienst und sind insbesondere in öffentlichen Parks, großen Einkaufs- und Freizeitzentren und Tiefgaragen aktiv. Die Ehrenamtlichen schauen bei Straftaten nicht weg, sondern sehen hin. Sie verständigen die Polizei und stehen als Zeugen zur Verfügung. Damit sind sie Vorbild für jeden einzelnen Bürger.
Erkennbarkeit
Die Angehörigen der Sicherheitswacht tragen keine Uniform. Um von hilfesuchenden Bürgern gezielt angesprochen werden zu können, tragen sie an der Brust ein Kennschild "Sicherheitswacht" und eine hellgrüne Ärmelschlaufe bzw. einen blauen Blouson, jeweils mit der Aufschrift "Sicherheitswacht". Auf Verlangen müssen sie sich namentlich ausweisen, wenn der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird. Für Angehörige der Sicherheitswacht gibt es eine Aufwandsentschädigung von 8 Euro pro Stunde.