Ausländer- und Integrationsbeirat

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Ausländer- und Integrationsbeirat 2014

Der Ausländer- und Integrationsbeirat ist die Interessenvertretung ausländischer Einwohner Würzburgs.

Geschichte

1995 bildeten engagierte ausländische und deutsche Einwohner Würzburgs einen vorläufigen Ausländerbeirat. Dieser wurde im selben Jahr mit dem erstmals vergebenen Würzburger Friedenspreis ausgezeichnet. [1] Offiziell begründet wurde das Gremium dann im Jahr 1996.

Zweck

Zweck des Ausländer- und Integrationsbeirates ist es, die gesellschaftliche Situation und die Lebensverhältnisse der Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ausländischer Herkunft zu verbessern, die freie Entfaltung unterschiedlicher kultureller Gemeinschaften bei gleichzeitiger Toleranz Andersdenkenden gegenüber zu unterstützen, Diskriminierungen und Rassismus entgegenzuwirken sowie Verständnis und volle Akzeptanz zwischen den in der Stadt lebenden Deutschen und Nichtdeutschen unterschiedlicher Herkunft und Nationalität zu fördern und auf die Gleichstellung von Männern und Frauen hinzuwirken. Der Ausländer- und Integrationsbeirat fördert die Integration, ehrenamtliche Arbeit und das gesellschaftspolitische Engagement und ihre Anerkennung durch die deutsche Gesellschaft und deren Institutionen.

Tätigkeit

In allen allgemeinen Fragen und Themen, welche Mitbürger ausländischer Herkunft betreffen, wirkt der Beirat beratend und vermittelnd. Er unterstützt die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger durch Aufklärung und Beratung in allen sie betreffenden Angelegenheiten bzw. vermittelt zu den zuständigen Fachdienststellen oder Organisationen. Er führt interkulturelle Veranstaltungen durch und informiert über Deutsch- und Integrationskurse. Über die Interessenvertretung hinaus setzt sich der Beirat gegen Rassismus und Diskriminierung ein.

Der Ausländer- und Integrationsbeirat hat außerdem die Aufgabe, bei allen allgemeinen und grundsätzlichen Fragen, die die ausländische Bevölkerung in Würzburg betreffen und die zum eigenen Wirkungskreis der Stadt gehören, an der kommunalen Willensbildung mitzuwirken. Der Beirat kann bei Stadtrat und Oberbürgermeister Anträge, Empfehlungen und Stellungnahmen einreichen, welche innerhalb von drei Monaten zu beantworten sind. Gleichermaßen muss der Beirat Anfragen der Stadtverwaltung im gleichen Zeitraum behandeln. Soweit im Stadtrat besprochene Themen den Aufgabenkreis des Beirats berühren soll dieser mit hinzugezogen werden. [2]

Projekte

  • AULEKO, Deutsch-Training für Würzburger(innen) mit nicht-deutscher Muttersprache mit Schwerpunkt auf Aussprache-, Lese- und Konversationsfertigkeiten.
  • Bürgersprechstunden
Dem Beirat ist sehr am direkten Kontakt zu den Menschen gelegen, er möchte ein Beirat zum „Anfassen“ sein. Deshalb wurde eine so genannte „Bürgersprechstunde“ eingerichtet, die regelmäßig in verschiedenen Stadtteilen abgehalten wird. Damit möchte man den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  • „Mit Migranten für Migranten – Interkulturelle Gesundheit in Bayern“
Das Gesundheitsprojekt „Mit Migranten für Migranten – Interkulturelle Gesundheit in Bayern (MiMi-Bayern)“ wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, die Betriebskrankenkassen in Bayern, die Sanofi Pasteur MSD GmbH und die MSD SHARP & DOHME GmbH. Das Ethno-Medizinische Zentrum e.V. führt das Projekt in Kooperation mit zahlreichen Projektpartnern landesweit durch. Ein solcher Standortprojektpartner ist die Stadt Würzburg, genauer gesagt das Sozialreferat der Stadt Würzburg, in Zusammenarbeit mit dem Ausländer- und Integrationsbeirat.

Wahlen

Gewählt wird alle sechs Jahre, jeweils in zeitlicher Nähe zur Kommunalwahl. Wahlberechtigt sind alle Einwohner Würzburgs, welche über einen ausländischen Paß bzw. eine doppelte Staatsangehörigkeit verfügen. Voraussetzung ist, dass sie bereits mindestens seit drei Monaten in Würzburg ansässig sind. Ebenfalls an der Wahl teilnehmen können Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung, soweit sie bereits mindestens drei Jahre in Deutschland leben und spätestens sechs Monate vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz in Würzburg angemeldet haben. Wie bei den Kommunalwahlen gilt auch hier das Mindestalter von 18 Jahren.

Abgegeben werden dürfen drei Stimmen, die auch auf die Listen verteilt werden können. Pro Kandidat darf nur eine Stimme vergeben werden. Es besteht nicht die Möglichkeit, eine Liste als Ganzes zu wählen.

Die offizielle Wahlordnung für das Gremium kann auf den Internetseiten der Stadt Würzburg als pdf abgerufen werden.

Kontakt

Ausländer- und Integrationsbeirat der Stadt Würzburg
Geschäftsstelle: Rathaus, Zimmer 213
Postadresse: Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg
Telefon: 0931 - 37 32 29
Telefax: 0931 - 37 32 28
E-Mail: auslaenderbeirat@stadt.wuerzburg.de

Ehrungen und Auszeichnungen

Siehe auch

Weblinks und Quellen

Einzelnachweise

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