Saugraben

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Der Saugraben (auch Stämmiggraben genannt) ist ein rechter Zufluss des Aalbachs mit der Gewässerkennzahl 245854.

Verlauf

Der Saugraben nimmt seinen Ursprung auf 289 m Höhe ü. N.N. nördlich von Uettingen südlich der Flurlage „Neubergboden“. [1] Er verläuft nach Süden durch einen tief eingeschnittenen Graben westlich des Kirchbergs[2] Uettingen durchquert der Saugraben unterirdisch und mündet nach 1,45 km auf 228 m ü. N.N. am Furtweg oberhalb der Neumühle (Uettingen) in den Aalbach. Das Einzugsgebiet des Saugrabens hat eine Fläche von 3,13 km².

Westlich des Grabens verläuft ein Wirtschaftsweg, der Teil des Kulturwegs „Waldsassengau 6: Uettingen/Rossbrunn/Mädelhofen – Signalhorn – Posthorn – Jagdhorn“ des Archäologischen Spessartprojekts ist.

Namensgebung

Namensgebend ist die Flurlage „Saugraben“ im unteren Gewässerabschnitt. Das Landesamt für Umwelt benutzt nur die Gewässerkennzahl und keine Namensbezeichnung.

Schutzstatus

Der Geländeeinschnitt ist seit dem 25. Juli 1984 als geschützter Landschaftsbestandteil im Landkreis Würzburg mit einer Fläche von ca. 5,3 Hektar mit der Bezeichnung „Stämmiggraben“ ausgewiesen und trägt die Nummer LB042.

„Zweck des geschtützten Landschaftsbestandteiles ist es,

  1. den Graben im Interesse des Naturhaushaltes, insbesondere der Tier- und Pflanzenwelt zu schützen,
  2. den Graben als grenzlinienreicher Biotop mit seiner landschaftlichen Gliederungsfunktion und seiner geomorphologischen Bedeutung zu erhalten,
  3. das Gehölz als Vogelschutzgebiet für die heimische Vogelweltzu sichern.“ [3]

Siehe auch

Weblinks

Anmerkungen

  1. In der Uraufnahme und der hochauflösenden topographischen Karte im BayernAtlas sowie in der Karte des geschützten Landschaftsbestandteils beginnt der Grabenverlauf etwa 700 m weiter nördlich an der Chaussée von Würzburg nach Aschaffenburg (heute Feldweg).
  2. Der tief eingeschnittene Graben ist im Relief des BayernAtlas gut zu erkennen. Eine mögliche Erklärung ist das relativ große Einzugsgebiet bei relativ kleiner Gewässerlänge. Das führt bei Starkregenereignissen zu Auswaschungen und Grabenbildung.
  3. Amtsblatt des Landkreises Würzburg vom 24. Juli 1984, S. 103 f.

Kartenausschnitt

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