Datei:Koeniglich Bayerisches Kreisamtsblatt Unterfranken Aschaffenburg 32 18620326.jpg

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Beschreibung

Im „Königlich Bayerischen Kreisamtsblatt von Unterfranken und Aschaffenburg“ Nr. 32 vom 26. März 1862 ist die „Königlich Allerhöchste Verordnung“ zur Errichtung der Bezirksämter als Vorläufer der Landratsämter veröffentlicht. Sie trat mit Wirkung zum 1. Juli 1862 in Kraft.

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aktuell15:16, 5. Dez. 2021Vorschaubild der Version vom 15:16, 5. Dez. 20212.369 × 2.557 (1.003 KB)Wolfgang (Diskussion | Beiträge)Im „Königlich Bayerischen Kreisamtsblatt von Unterfranken und Aschaffenburg“ Nr. 32 vom 26. März 1862 ist die „Königlich Allerhöchste Verordnung“ zur Errichtung der Bezirksämter als Vorläufer der Landratsämter veröffentlicht. Sie trat mit Wirkung zum 1. Juli 1862 in Kraft. Kategorie:Geschichte des Landkreises Würzburg

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