Wohngebäude Hauptstraße 35 (Eibelstadt)

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Wohngebäude in der Hauptstraße 35 in Eibelstadt

Das Wohngebäude Hauptstraße 35 (ehemaliger Freihof) ist ein Baudenkmal in Eibelstadt.

Lage

Das denkmalgeschützte Gebäude befindet sich in der Hauptstraße 35.

Geschichte

Für schuldig gewordene Verfolgte gab es eine Möglichkeit, sich vorübergehend, unter Umständen auch dauernd, der Turmstrafe oder anderen Strafen zu entziehen, nämlich die Flucht an einen bestimmten Ort. Dies war das heutige Anwesen Hauptstraße 35, ein mit „Kaiserlicher Freiheit“ ausgestatteter Hof, ein sogenannter „Freihof“. [1] Solange der Entflohene dort weilte, durften ihn die Häscher nicht ergreifen, wenigstens nicht während einer gewissen Frist. Wer in den Frieden des Freihofs eindrang, dem drohte Strafe an Leib und Gut. Nicht nur Verfolgte hatten dort Sicherheit vor der öffentlichen Gewalt, sondern auch jeder unschuldige Schutzbedürftige gegen die Gewalttätigkeit eines Angreifers. In einem Protokoll aus dem Jahr 1543 wird bezüglich des Freihofes ausgeführt, dass die jeweiligen Besitzer verpflichtet seien, bei Tag und Nacht die vordere Haustüre des Hofes offenstehen zu lassen.

Baubeschreibung

„Wohngebäude, zweigeschosiger, verputzter Satteldachbau mit Fachwerkobergeschoss, 17./18. Jh.“

Siehe auch

Quellen und Literatur

  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Baudenkmäler in Eibelstadt, Nr. D-6-79-124-26
  • Heinrich Müller: Bedeutende Höfe und Häuser. In: Rudi Siegler: 1200 Jahre Eibelstadt 787-1987. Festschrift und Heimatbuch. Hrsg.: Stadt Eibelstadt 1987, S. 155

Weblinks

Erläuterungen und Hinweise

  1. Ein Freihof war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit ein gerichtsunabhängiger Hof. Weitere Informationen bei Wikipedia [1].

Kartenausschnitt

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