Sühnekreuz Altenbergpfülben (Randersacker)
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Das Sühnekreuz Altenbergpfülben ist ein Baudenkmal in Randersacker. [1]
Standort
Das Kreuz steht am Mittleren Pfülbenweg in der Weinlage Pfülben neben einem Bildstock. Nach Angaben des Weingutes B. König aus Randersacker, stand das Kreuz früher am Ortsrand an der Würzburger Straße.
Baubeschreibung
„Sühnekreuz, grob gehauenes Steinkreuz, wohl spätmittelalterlich.“
Das Kreuz hat eine Höhe von 95 cm, eine Breite von 42 cm und eine Tiefe von 19 cm. Das langschaftige Steinkreuz aus Sandstein mit gedrungenem Kreuzstand zeigt rückseitig im Kreuzungsfeld evtl. den erhaltenen Teil eines Schwertes (Griff mit rundem Knauf, gerade Parierstange und Klinge).
Siehe auch
Quellen
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Baudenkmäler in Randersacker, Nr. D-6-79-175-124
Weblinks
Erläuterungen
- ↑ Sühnekreuze sind Denkmale mittelalterlichen Rechts. Sie waren ein Erfüllungsteil von Sühneverträgen, welche zwischen zwei verfeindeten Parteien geschlossen wurden, um eine Blutfehde wegen eines begangenen Mordes oder Totschlages zu beenden. Der überwiegende @Teil der Sühnekreuze ist in Kreuzform gestaltet, oftmals ist die Mordwaffe bzw. ein berufstypisches Gerät des Entleibten in den Stein gehauen. In den seltensten Fällen finden sich eingeschlagene Jahreszahlen. Text findet sich auf keinem echten Sühnekreuz aus dem 13.-16. Jahrhundert. Der einfache Bauer hätte es ohnehin nicht lesen können, weshalb Bilddarstellungen dominierten. Mit der Einführung der Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. im Jahre 1533 wurden private Abmachungen nicht mehr geduldet, an ihre Stelle trat das ordentliche Gericht, das den Täter nach dem neuen Recht verurteilte. Mit der Einführung dieses neuen Rechtes wurden die Sühneverträge zwar offiziell abgeschafft, lebten jedoch je nach Landessitte noch durch das ganze 16. Jahrhundert fort; erst das 17. Jahrhundert räumte mit ihnen endgültig auf. (Quelle: www.suehnekreuz.de)