Michael Sonnentag
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Prof. Dr. Michael Sonnentag (* 1969 in Aalen) ist Jurist und war Professor der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Leben und Wirken
Sonnentag studierte Jura an der Universität Heidelberg, wo er 1993 die Erste Juristische Staatsprüfung ablegte. Nach dem Referendariat am Landgericht Heidelberg bis 1995 und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Stuttgart im Jahr 1995 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsvergleichung der Universität Frankfurt/Main. Dort promovierte er im Jahr 2000 mit einer Arbeit zum Thema „Der Renvoi im Internationalen Privatrecht“. Nach der Doktorarbeit wechselte er als Richter in die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Bis 2012 war er insgesamt über acht Jahre am Landgericht Bonn sowie an den Amtsgerichten Siegburg und Königswinter tätig. Sonnentag hat dort allgemeine Zivil- und Zivilprozesssachen bearbeitet. Von 2004 bis 2006 ließ er sich von der Justiz beurlauben, um als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht der Universität Freiburg/Breisgau tätig zu sein. 2011 habilitierte er sich an der Universität Frankfurt/Main über das Thema „Das Rückgewährschuldverhältnis“. Danach übernahm er Vertretungsprofessuren in Frankfurt und Heidelberg sowie Lehraufträge an den Universitäten Trier und Würzburg.
Professor in Würzburg
Zum Wintersemester 2013/2014 erhielt er einen Ruf auf die Professur für Privatrecht der Universität Würzburg. Als Inhaber der Lehrprofessur für Privatrecht war Prof. Sonnentag nicht nur für die Ausbildung der Jurastudierenden tätig, sondern auch die Studierenden der Wirtschaftswissenschaften erhielten Lehrveranstaltungen über allgemeines Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht. Seit 1. Oktober 2021 ist er Professor für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Potsdam.
Forschungsgebiete
Sein wissenschaftliches Interesse lag auf dem allgemeinen Zivil- und Zivilprozessrecht, besonders auf dem Internationalen Privatrecht und der Europäisierung des Zivil-, Kollisions- und Zivilprozessrechts.