Lambert von Gleichen
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Lambert von Gleichen ( † 15. Juni 1305) war Propst am Stift Neumünster von 1258 bis 1272.
Leben und Wirken
Lambert entstammte einer thüringischen Adelsfamilie und wird seit 1248 aufgrund Vermittlung durch Bischof Hermann I. von Lobdeburg Propst in Erfurt. Seit 16. April 1258 ist er als Propst am Stift Neumünster bezeugt. 1264 erhielt er ein päpstliches Kanonikat am Stift, da er zwei Fälscher von Papsturkunden festgenommen hatte. Er konnte jedoch das Kanonikat nicht antreten, da es den Statuten widersprach. Bis 6. Februar 1272 ist er als Stiftspropst genannt. Nach seinem Verzicht auf die Dignität wird er in der Würzburger Überlieferung nur noch als Domherr genannt.
Siehe auch
Quellen und Literatur
- Alfred Wendehorst: Das Stift Neumünster in Würzburg. Germania Sacra NF 26: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz. Das Bistum Würzburg 4. de Gruyter, Berlin/New York 1989, ISBN: 3-11-012057-7, S. 295. (Germania Sacra Online)