Kyrill-Alexander Schwarz
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Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz (* 31. Juli 1968 in Berlin) ist Jurist und Professor an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Leben und Wirken
Ab 1988 studierte er Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Universität Göttingen. Im Juni 1995 wurde er in Göttingen promoviert. Sein Referendariat leistete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg. Ab 1997 nahm er die Forschungsarbeiten am Habilitationsprojekt "Vertrauensschutz als Verfassungsprinzip" auf. 2001 wurde er in Göttingen habilitiert und erhielt die Lehrbefugnis für Öffentliches Recht und Europarecht. Er vertrat Lehrstühle in Bielefeld, Potsdam und Kaliningrad und war von 2004 bis 2006 Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. D<nach vertrat er jeweils ein Jahr lang einen Lehrstuhl an der Universität Bochum undd in Göttingen. Von Mai 2008 bis April 2010 leitete er das Referat "Grundsatzfragen der Verfassung" in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen .
Professor in Würzburg
Zum Sommersemester 2010 erhielt er einen Ruf auf die Professur für Öffentliches Recht der Universität Würzburg.