Funkmietwagen

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In Würzburg gibt es folgende Funkmietwagen-Unternehmen:

  • Karins Funkmietwagen
Faulenbergstraße 5
97076 Würzburg
Telefon: 0931 - 42004
karins.funkmietwagen@t-online.de
  • Taxi & Fahrdienst Mainfranken
Baranski & Klier Firmengruppe
Nürnberger Straße 57
97076 Würzburg
24 Stunden Bestellhotline: 0931 - 40 50 97
info@taxi-mainfranken.de
www.taxi-mainfranken.de [1]
  • Fahrservice Würzburg
Kleiststraße 6a
97072 Würzburg
Telefon: 0931 - 45460798
fahrservice.wuerzburg@gmail.com
www.fahrservice-wuerzburg.de [2]

Definition Funkmietwagen und Unterschied zum Taxi

Unter einem (Funk-)Mietwagen mit Fahrer (in Deutschland auch Mietwagen gemäß PBefG) oder Minicar versteht man ein Fahrzeug, das mit Fahrer gemietet wird – im Gegensatz zu Mietwagen für Selbstfahrer von Autovermietungen.

Ein Verkehr mit Mietwagen ist nach § 49 Abs. 4 PBefG dadurch charakterisiert, dass

  • eine Personenbeförderung mit Personenkraftwagen (Pkw) durchgeführt wird,
  • dabei der Personenkraftwagen nur „im Ganzen“ gemietet sein darf,
  • der zugehörige Beförderungsauftrag am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers entgegengenommen wurde,
  • damit Fahrten durchgeführt werden, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrgast bestimmt und
  • die nicht Taxiverkehr sind.

Der Mietwagen ist im Gegensatz zum Taxi kein öffentliches Verkehrsmittel. Zur Abgrenzung von diesem – und zum Schutz des Taxigewerbes – hat der Gesetzgeber 1983 dem Mietwagenverkehr einige besondere Verpflichtungen auferlegt:

  • Nach Ausführung des Beförderungsauftrages, der grundsätzlich nur am Betriebssitz oder der Wohnung des Unternehmers entgegengenommen werden darf, hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung des Unternehmers oder während der Fahrt durch Funk einen neuen Beförderungsauftrag erhalten. Hier spricht man von der Rückkehrpflicht des Mietwagens. Dies bedeutet, dass der Mietwagen nicht entfernt des Betriebssitzes auf eingehende Funkaufträge warten darf. Auch darf er keine Passanten auf Ansprache oder Winken hin aufnehmen.
  • Den Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz oder in der Wohnung hat der Mietwagenunternehmer buchmäßig zu erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr aufzubewahren. Hier spricht man von der Aufzeichnungspflicht im Mietwagenverkehr.

Im Unterschied zum Taxi darf der Mietwagen in Deutschland also nur „im Ganzen“ angemietet werden, das heißt, eine sitzplatzweise Vermietung ist ausgeschlossen.

Ehemalige Funkmietwagenbetriebe

  • Charlys Funkmietwagen

Weblinks


Dieser Artikel basiert zum Teil auf dem Artikel Mietwagen mit Fahrer (Deutschland) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

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