Datei:Schuhmacher-Wappen.webp
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1370 verlieh Kaiser Karl IV. dem deutschen Schuhmacherhandwerk das Recht, für ewige Zeiten den kaiserlichen Doppeladler als Wappen und Siegel zu führen.
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| aktuell | ★ Bestätigte Version 09:29, 17. Mai 2026 | 800 × 500 (29 KB) | Wolfgang (Diskussion | Beiträge) | 1370 verlieh Kaiser Karl IV. dem deutschen Schuhmacherhandwerk das Recht, für ewige Zeiten den kaiserlichen Doppeladler als Wappen und Siegel zu führen. Kategorie:Innung Kategorie:Wappen |
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